Personalentscheidung in München

Kardinal Marx entpflichtet Kirchenrichter Wolf

Zwei Monate nach Vorstellung des Münchner Missbrauchsgutachtens gibt es eine erste Personalentscheidung: Lorenz Wolf (66) kehrt nicht auf seinen Posten als oberster Kirchenrichter des Erzbistums München und Freising zurück, wie die Pressestelle des Ordinariats am Montag mitteilte. Kardinal Reinhard Marx habe "mit sofortiger Wirkung" Wolfs Bitte um Entpflichtung von dieser Aufgabe entsprochen, die er seit 1997 wahrnahm. Seit 27. Januar hatte der promovierte Kirchenrechtler alle seine Ämter ruhen lassen.

Laut Mitteilung will der Prälat auch die Leitung des Katholischen Büros Bayern abgeben. Darüber muss die Freisinger Bischofskonferenz befinden, die sich ab Dienstagabend in Regensburg zu ihrer Frühjahrsvollversammlung trifft. Als ihr Vorsitzender wolle Marx die bayerischen Bischöfe um Zustimmung bitten, hieß es. Seit 2010 führt Wolf in München die katholische Kontaktstelle zur Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Freistaat.

Der Kardinal dankte dem Geistlichen in seiner Antwort der Mitteilung zufolge für "diese weitgehende und respektable Entscheidung, durch die Sie persönlich Verantwortung übernehmen in Bezug auf den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Bereich der Erzdiözese".

Das vom Erzbistum in Auftrag gegebene und am 20. Januar veröffentlichte Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) kritisiert das Verhalten des Kirchenrechtlers in zwölf Missbrauchsfällen. Vor allem werfen die Anwälte ihm vor, die Interessen der Beschuldigten vor die der mutmaßlichen Opfer gestellt zu haben. Rechtsbeistände wiesen dies in seinem Namen gegenüber WSW als "unwahr, tendenziös und willkürlich selektiv" zurück.

Am Montag veröffentlichte das Erzbistum auf seiner Internetseite auch eine Stellungnahme Wolfs zum WSW-Gutachten, die dieser mit seinem Rücktrittsgesuch am 23. März vorgelegt habe, wie es hieß.

KNA

29.03.2022 - Aufarbeitung , Bayern , Personalien