Teilnehmerbegrenzung bei Beerdigungen

Kirchen kritisieren neue sächsische Corona-Verordnung

Die Kirchen haben die neue sächsische Corona-Notfallverordnung kritisiert. Konkret geht es um die fortdauernde Begrenzung, dass bei Bestattungen nur maximal 20 Teilnehmer erlaubt sind. "Wenn sich 1.000 Teilnehmer zu einer Demonstration versammeln können, gibt es keinen Grund für eine 20-Personen-Grenze für Beerdigungen", sagte der Bischof der Evangelischen Landeskirche, Tobias Bilz, in Dresden. Menschen diese Möglichkeit des Abschiednehmens und Getröstet-Werdens zu nehmen, sei seiner Überzeugung nach nicht zu rechtfertigen. Dies gelte für kirchliche und weltliche Beerdigungen gleichermaßen.

Kirchliche Trauerfeiern sind von der Teilnehmer-Begrenzung bereits seit Längerem ausgenommen. Der Leiter der Kontaktstelle der katholischen Kirche zu den politischen Institutionen in Sachsen, Daniel Frank, forderte nun, die Beschränkung für sämtliche Begräbnisse aufzuheben: "Wir sehen eine Begrenzung der Personen bei Trauerfeiern als ultima ratio in einer pandemisch krisenhaften Situation."

Der Leiter des Katholischen Büros betonte, die Kirche trete "für alle ein, die unverhofft in seelische Bedrängnis angesichts des Todes eines Angehörigen kommen und in dieser bedrängenden Situation durch den Beistand von Familie und Freunden sowie einen begleitenden Ritus Kraft schöpfen oder sich in ihrer Trauer nicht alleingelassen fühlen". Mit Blick auf andere Lockerungen der neuen Verordnung, die bereits an diesem Freitag in Kraft tritt, sprach Frank von einer "unangemessenen Prioritätensetzung".

KNA

14.01.2022 - Corona , Seelsorge , Trauer