Streichung des Paragrafen 218 gefordert

Linke will Abtreibungen legalisieren

Die Linksfraktion will Abtreibungen legalisieren und die entsprechenden Paragrafen aus dem Strafgesetz streichen. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf für ein "Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte" vorzulegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzt.

Weiter plädieren die Linken in ihrem Antrag dafür, die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) zu übernehmen. Die Kassen sollten Budgets bilden, aus denen auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie beispielsweise Kondome erstattet werden.

Ebenfalls sollen Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge als Teil der Gesundheitsversorgung im Fünften Sozialgesetzbuch verankert werden und die Kosten von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, so die Fraktion. Auch das Recht auf umfassende und auf Wunsch anonyme Beratung zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung solle als Teil der Gesundheitsversorgung im SGB V verankert werden. Darüber hinaus sprechen sich die Linken dafür aus, dass auch für alle Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen für alle Menschen mit ungewollter oder medizinisch begründeter Kinderlosigkeit die Kosten übernommen werden.

Die Linksfraktion verweist zur Begründung auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (CEDAW). Dort verpflichten sich die Vertragsstaaten darauf, alle strafrechtlichen Vorschriften zur Diskriminierung der Frau aufzuheben.

Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB) umfasst die Abtreibungsgesetzgebung. Er regelt nach derzeit gültiger Fassung, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist, aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei bleibt, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Zwischen Beratung und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage vergehen. Zuletzt wurde der Paragraf 219a, das Werbeverbot für Abtreibungen, in dieser Legislaturperiode reformiert. Zwei Verfassungsbeschwerden, die für eine Streichung des Paragrafen eintreten, liegen beim Bundesverfassungsgericht.

KNA

26.02.2021 - Abtreibung , Lebensschutz , Politik