Eilantrag abgelehnt

Oberverwaltungsgericht bestätigt Gottesdienstverbot wegen Corona

An Ostern bleiben wegen der Corona-Pandemie öffentliche Gottesdienste in Berlin verboten. Am Mittwochabend bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, das einen Eilantrag des Vereins "Freundeskreis St. Philipp Neri" abgelehnt hatte (Aktenzeichen OVG 11 S 21.11 vom 08.04.2020).

Der Verein wollte im katholischen "Institut Philipp Neri" Gottesdienste mit bis zu 50 Gläubigen feiern dürfen. Die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen hatten bundesweit dazu aufgerufen, das Versammlungsverbot zu achten, und öffentliche Gottesdienste vorerst abgesagt.

Das Institut päpstlichen Rechts ist seit 2003 in Berlin ansässig und untersteht nicht dem Erzbistum Berlin. Es hat sein Zentrum im Sankt-Afra-Stift im Wedding. Dort werden Gottesdienste in traditioneller lateinischer Liturgie gefeiert, wie sie vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) üblich war. Das Neri-Institut wird nach dessen Angaben von bis zu 300 Gläubigen unterstützt.

KNA