Apostolische Konstitution

Papst öffnet mit Kurienreform Behördenleitung für Frauen

Papst Franziskus hat seine lang erwartete Kurienreform fertiggestellt. Die am Samstag veröffentlichte Apostolische Konstitution mit dem Titel "Praedicate evangelium" (Verkündet das Evangelium) ersetzt die Kurienordnung "Pastor bonus" Johannes Pauls II. von 1988. Das 54 Seiten lange Dokument regelt in 250 Paragrafen den Aufbau der Kurie, darunter die Zuschnitte der Ministerien und Behörden (vatikanisch "Dikasterien"), Justiz- und Wirtschaftsorgane sowie weiterer Büros und Einrichtungen des Heiligens Stuhls. Die neue Verfassung tritt an Pfingsten (5. Juni) in Kraft.

Besondere Neuerung ist, dass künftig Laien, Männer wie Frauen, vatikanische Behörden leiten können und dort Verantwortung übernehmen sollen. Behörden und Einrichtungen, die abweichende eigene Statuten und Gesetze haben, "sollen diese nur insoweit beachten, als sie der vorliegenden Konstitution nicht widersprechen, und sollen ihre Anpassung so bald wie möglich dem Papst zur Genehmigung vorschlagen", wird im Absatz "Übergangsnormen" konkretisiert.

Jede Kurieninstitution erfülle ihre Aufgabe Kraft der vom Papst übertragenen Vollmacht, heißt es im Schreiben. Aus diesem Grund könne "jedes Mitglied der Gläubigen den Vorsitz in einer Abteilung oder einem Gremium übernehmen", wenn die Person "über besondere Kompetenzen, Leitungsbefugnisse und Funktionen verfügt". Die Mitglieder der päpstlichen Zentralverwaltung sollen zudem unter Bischöfen, Priestern, Diakonen, Mitgliedern von Orden und geistlichen Gemeinschaften sowie Laien aus aller Welt ausgewählt werden.

Auch regelt die lang erwartete Reform die Altersgrenze für Kurienämter neu. Künftig soll spätestens mit 80 Jahren dem Papst der Amtsverzicht angeboten werden. Ernennungen erfolgen weiterhin zunächst auf fünf Jahre, können aber verlängert werden.

Insgesamt zielt die Reform, deren Teilschritte größtenteils bereits vollzogen waren, auf eine Reduzierung der Behörden ab. Die Kurienbehörden, "deren Aufgaben sehr ähnlich waren oder sich ergänzten", sollten für eine effizientere Arbeit zusammengelegt werden.

Neu ist ein "Dikasterium für Evangelisierung". Die Behörde besteht aus der bisherigen Missionskongregation ("Propaganda fide") und dem 2010 von Papst Benedikt XVI. gegründeten Rat für Neuevangelisierung. Die neue Behörde soll vom Papst selbst geleitet werden; ihm zur Seite stehen zwei Pro-Präfekten.

Zusammengelegt werden auch Bildungskongregation und Päpstlicher Kulturrat zum "Dikasterium für Kultur und Erziehung". Neu ist zudem, dass die Päpstliche Kinderschutzkommission im Dikasterium für Glaubensfragen angesiedelt und aufgewertet wird.

Außerdem wertete Franziskus das Amt des päpstlichen Almosenmeisters auf zu einem "Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe". Es soll besonderer Bedürftigkeit oder sonstige Not weltweit gezielte Hilfe leisten und koordinieren.

Die Veröffentlichung der Konstitution war seit Jahren erwartet worden. Schon kurz nach Amtsantritt hatte Franziskus einen eigenen Kardinalsrat geschaffen, diesem gehört auch der Münchner Kardinal Reinhard Marx an. Die meisten Reformmaßnahmen hat der Papst bereits erlassen. Es stünden nur noch wenige aus, hatte er 2021 angekündigt.

Anna Mertens/KNA

21.03.2022 - Frauen , Kurie , Papst