Missbrauchsskandal:

Schwere Vorwürfe gegen Ex-Papst und gegen Kardinal Marx

Im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche sind neue Details über das Handeln des früheren Papstes Benedikt XVI. und des Münchner Kardinals Reinhard Marx ans Licht gekommen. Nach Recherchen der Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit" wird insbesondere Joseph Ratzinger durch das dem Blatt vorliegende Dekret eines Münchner Kirchengerichts von 2016 belastet.

Im Zentrum der Vorwürfe steht der Umgang mit einem Essener Diözesanpriester, der nach sexuellen Vergehen an Minderjährigen 1980 nach München geschickt wurde. Ratzinger, damals Münchner Erzbischof, habe von der Sachlage gewusst und der Aufnahme von Peter H. zugestimmt. Mehrere Bischöfe, darunter auch Ratzinger, hätten "bewusst auf eine Sanktionierung der Straftat verzichtet". Auf Nachfrage der "Zeit" wies Erzbischof Georg Gänswein diese Behauptungen im Namen von Benedikt XVI. als falsch zurück. Dieser habe zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aufnahme des Priesters keine Kenntnis von den Vorwürfen sexueller Übergriffe gehabt.

Die beiden Kirchenrechtsprofessoren Norbert Lüdecke (Bonn) und Bernhard Anuth (Tübingen) werfen in einem "Zeit"-Interview auch Kardinal Marx Pflichtverletzungen im Umgang mit dem Missbrauchstäter vor. Dieser habe 2008 zwar eine psychiatrische Begutachtung des inzwischen vorbestraften Pfarrers beauftragt und ihn versetzt, aber keine interne Voruntersuchung angeordnet und den Fall auch nicht an den Vatikan gemeldet.

In der Woche vom 17. und 21. Januar wird die Veröffentlichung eines Gutachtens der Münchner Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum München und Freising erwartet. Es wurde von der Bistumsleitung in Auftrag gegeben und umfasst auch die Amtszeit von Marx. Die Anwälte sollen dabei auch Verantwortliche für eine mögliche Vertuschung benennen.

Die Pressestelle des Erzbistums München und Freising gab auf Nachfrage keine Stellungnahme ab. Man könne der Veröffentlichung des Gutachtens durch die Kanzlei nicht vorgreifen, hieß es zur Begründung. Alle dem Ordinariat vorliegenden Akten zum Fall H. seien den Anwälten zur Verfügung gestellt worden, die Ergebnisse der Untersuchung nicht bekannt.

KNA

05.01.2022 - Kardinäle , Kirche , Missbrauch