Markus Grübel:

Weimarer Verfassung ist "Juwel der Religionsfreiheit"

Der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Markus Grübel, hat die Weimarer Reichsverfassung als "Juwel der Religionsfreiheit" gewürdigt. Teile würden noch heute gelten. "Wir müssen die Trennung von Staat und Religion im Geist der Kooperation weiterentwickeln", forderte Grübel anlässlich des Inkrafttretens der Verfassung vor 100 Jahren am 14. August 1919.

Die erste demokratische Verfassung Deutschlands habe das bis dahin geltende Bündnis von Thron und Altar aufgelöst, sagte der Beauftragte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Der Parlamentarische Rat habe dies vor 70 Jahren dann aus gutem Grund ins Grundgesetz der Bundesrepublik übernommen. "Glaubenswahrheiten können nicht durch den Staat durchgesetzt werden", meinte Grübel. Von der Trennung profitierten beide Seiten.

In Deutschland habe sich die kooperative Trennung von Staat und Kirche bestens bewährt, erklärte der Beauftragte. Religionsfreiheit leide, wenn Religionen von Staat und Gesellschaft an den Rand gedrängt würden. Sie leide aber genauso, wenn Religionen von politischer Seite vereinnahmt würden. Das Grundgesetz gewährleiste die Freiheit von Weltanschauung und Religion auch im Interesse des Staates.

Diese Bonn und Weimar verbindende Grunderkenntnis sei ein wichtiger Beitrag für die anstehenden religionspolitischen Herausforderungen, sagte Grübel. "Für die Aufgaben vor uns sind weder ein religionsfeindlicher Laizismus noch eine Politisierung der Religion eine gute Basis." Als Beispiel nannte der Beauftragte den Nahen Osten, wo es gelte, das Verhältnis von Politik und Islam neu zu definieren und dabei die religiöse Vielfalt zu erhalten.

KNA

13.08.2019 - Deutschland , Historisches , Politik