Blasphemiegesetz in Pakistan

Zum Tode verurteilte Christin darf Papst-Rosenkranz behalten

Die in Pakistan wegen Blasphemie zum Tode verurteilte Christin Asia Bibi darf einen Rosenkranz, den ihr Papst Franziskus geschenkt hat, behalten. "Es ist das erste Mal in neun Jahren, dass man mir erlaubt hat, in der Gefängniszelle einen religiösen Gegenstand zu behalten", zitierte die italienische Sektion des Hilfswerks "Kirche in Not" die Katholikin.

Der Papst hatte den Ehemann und die Tochter Asia Bibis am 24. Februar im Vatikan empfangen. Dabei hatte Franziskus der Tochter Eisham einen Rosenkranz für ihre Mutter mitgegeben und versichert, er werde weiter für sie beten. Zuvor hatte die Tochter den Papst im Auftrag ihrer inhaftierten Mutter gegrüßt und umarmt. Am 12. März, so "Kirche in Not", hätten Ehemann und Tochter Asia Bibi im Gefängnis besuchen können und ihr vom Besuch in Italien berichtet.

Das Geschenk von Franziskus habe sie "mit Verehrung und Dankbarkeit" empfangen, ließ Asia Bibi das Hilfswerk wissen. "Dieser Rosenkranz wird für mich ein großer Trost sein; es tröstet mich zu wissen, dass der Papst in dieser schwierigen Lage für mich betet und an mich denkt", hieß es in der Mitteilung des Hilfswerks.

"Kirche in Not" hatte am 24. Februar mit einer Gedenk- und Solidaritätsaktion auf das Schicksal verfolgter Christen weltweit aufmerksam gemacht. Dazu wurde unter anderem das Kolosseum in Rom, das als Gedenkort für die antike Christenverfolgung gilt, abends rot angestrahlt. Bei der Kundgebung hatten unter anderem Ashiq und Eisham Masih, Ehemann und Tochter Asia Bibis, von der Lage ihrer Mutter berichtet.

Die pakistanische Christin Asia Bibi wurde 2010 wegen angeblicher Blasphemie zum Tod verurteilt und wartet noch auf ihre Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof. Sie ist eines der bekanntesten Opfer des umstrittenen Blasphemiegesetzes in Pakistan. Laut Medienberichten halten Anwälte der Familie eine Entscheidung noch vor Ostern für denkbar. Sollte sie freigesprochen oder begnadigt werden, müsste die Familie nach Aussage von Menschenrechtsorganisationen wegen der Gefahr eines Lynchmordes das Land verlassen.

KNA

15.03.2018 - Ausland , Papst , Religionsfreiheit