Ein letzter Liebesbrief

Christliche Patientenvorsorge

Wenn das Leben dem Ende zugeht, wollen viele Menschen die letzten Dinge regeln und haben daher eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Einem BGH-Urteil zufolge ist eine Patientenverfügung aber nur wirksam, wenn sie auch präzise genug ist. „Ich will nicht an Schläuche angeschlossen sein“ - ist für Mediziner viel zu pauschal. Deshalb gibt es nun eine überarbeitete christliche Patientenvorsorge. Sie hilft den Ärzten und ist für die Angehörigen eine Art letzter Liebesbrief.

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11.10.2018 - Ethik , Pflege