Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Strafen für Kindesmissbrauch und für den Besitz von Kinderpornos deutlich verschärfen. Die Ministerin kündigte an, beide Delikte sollten künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft belegt und damit als Verbrechen eingestuft werden. Die Mindeststrafe für Kindesmissbrauch liegt bisher bei sechs Monaten, für den Besitz von Kinderpornografie bei drei Monaten.
Das Bundesverfassungsgericht lässt die Frage weiter offen, ob Menschen einen Anspruch auf die Herausgabe von Medikamenten haben, um sich selbst zu töten. Aus formalen Gründen wies die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom November zurück.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Montag die Grundsätze zum Sonn- und Feiertagsschutz bestätigt und präzisiert. Die Richter in Leipzig hoben hervor, dass Regelungen für verkaufsoffene Sonntage das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes wahren müssten. Die Gewerkschaft verdi hat damit in zwei gemeinsam verhandelten Revisionsverfahren erfolgreich gegen die entsprechenden Verordnungen zu Sonntagsöffnungen der Großen Kreisstadt Herrenberg und der Stadt Mönchengladbach geklagt.
Gegner der Todesstrafe in den USA haben die angekündigte Wiederaufnahme von Vollstreckungen nach Bundesrecht ab Juli scharf kritisiert. Es sei enttäuschend zu sehen, dass die US-Regierung große Anstrengungen unternehme, die Hinrichtungen inmitten einer Pandemie wieder in Gang zu bringen. Das Vorgehen verstoße "eindeutig gegen die katholische Lehre" und missachte "die heilige Würde des menschlichen Lebens", erklärte die Geschäftsführerin vom "Catholic Mobilizing Network", Krisanne Vaillancourt.
Versuche, homosexuelle oder transgeschlechtliche Menschen "umzupolen", stehen künftig unter Strafe. Der Bundesrat billigte am Freitag ein zuvor bereits vom Bundestag beschlossenes Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionstherapien. Danach droht allen, die versuchen, Menschen von ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität zu "heilen", eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Auch Eltern können bestraft werden, wenn sie ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht grob verletzen.
Katholische Gemeinden dürfen weiterhin Noten und Liedtexte nutzen. Die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben ihren Gesamtvertrag zum Vervielfältigen der Dokumente bis zum Ende des Jahres 2029 verlängert. Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mit. Der Geschäftsführer des VDD, Pater Hans Langendörfer, betonte, dass es mit der pauschalvertraglichen Einigung gelungen sei, aufgrund der Befreiung von Melde- und Vergütungspflichten für eine erhebliche Entlastung zu sorgen.
Der Utrechter Kardinal Willem Jacobus Eijk sieht durch das jüngste Urteil des höchsten Gerichts größere Unklarheit für Ärzte bei aktiver Sterbehilfe für Demenzpatienten in den Niederlanden. "Statt Kriterien für die Interpretation der schriftlichen Sterbehilfe-Erklärungen von Patienten mit fortgeschrittener Demenz festzulegen, überlässt der Oberste Gerichtshof dies dem Urteil der beteiligten Ärzte - wodurch deren Unsicherheit nur noch wächst", erklärte Eijk.
Als "Kardinal aus Kuba auf der Durchreise" hat sich ein 71-jähriger Mann in einer oberfränkischen Ferienwohnung im Lichtenfelser Stadtteil Klosterlangheim eingemietet. Anfänglich habe er nur eine Nacht dort verbringen wollen, sich dann aber entschieden, bis Ende Mai zu bleiben. Der Vermieterin kam die ganze Sache allerdings seltsam vor, so dass sie laut Polizeibericht Anzeige erstattete. Denn Internetrecherchen brachten die 52-Jährige darauf, dass es bereits ähnliche Fälle gegeben hat, in denen der falsche Kardinal im Nachgang seine Rechnung nicht bezahlt hatte.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht trotz der Corona-Pandemie keine Notwendigkeit, per Gesetz zu regeln, welcher Patient im Fall von unzureichenden Behandlungskapazitäten zuerst medizinisch versorgt werden soll. "Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zu diesen medizinischen Fragen besteht nicht", heißt es in einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarischen Anfrage der Grünen, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag) vorliegt.
Gegen den australischen Kardinal George Pell läuft eine neue polizeiliche Ermittlung. Medienberichten zufolge wirft erneut ein Mann Pell vor, von ihm in den 1970er Jahren sexuell missbraucht worden zu sein. Videos australischer Medien zeigen, wie am Dienstag mindestens vier Polizeibeamte das Priesterseminar in Melbourne betraten, in dem der 78-Jährige seit seinem Freispruch durch Australiens Oberstes Gericht in der vergangenen Woche lebt. Unterdessen gab Pell sein erstes Interview seit seiner Freilassung.
An Ostern bleiben wegen der Corona-Pandemie öffentliche Gottesdienste in Berlin verboten. Am Mittwochabend bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, das einen Eilantrag des Vereins "Freundeskreis St. Philipp Neri" abgelehnt hatte (Aktenzeichen OVG 11 S 21.11 vom 08.04.2020).
Freispruch für Kardinal George Pell: Die sieben Richter von Australiens oberstem Gericht haben am Dienstag die Haftstrafe des früheren vatikanischen Wirtschaftsministers (78) wegen sexuellen Missbrauchs in allen fünf Fällen aufgehoben.
Eine traditionalistische Gemeinschaft in Berlin wehrt sich gegen das Gottesdienstverbot. Mit dem Argument, dass für Kirchen keine strengeren Regeln gelten sollten als für Supermärkte, hat der "Freundeskreis St. Philipp Neri" vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Laut einem Bericht von "Süddeutscher Zeitung" (SZ), NDR und WDR wurde in der Kirche St. Afra am Samstag auch die Mundkommunion ausgeteilt.
Australiens Oberstes Gericht wird in der Karwoche über Kardinal George Pell und seine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs entscheiden. Als Termin für die Bekanntgabe, ob die Verurteilung Bestand hat oder ob der 78-Jährige aus Mangel an Beweisen freikommt, ist auf den 7. April festgesetzt, wie das Gericht via Twitter mitteilte.
Als „Mammutaufgabe“ hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe bezeichnet. Einerseits müssten alte, kranke, pflegebedürftige und schwache Menschen wirksam geschützt werden, sagte Vorstand Eugen Brysch. Andererseits habe das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nur einen sehr geringen Spielraum gelassen.
Vor dem Obersten Gericht Australiens hat die mit Spannung erwartete Anhörung der Berufung von Kardinal George Pell gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter begonnen. Das Verfahren ist die letzte juristische Chance des 78-Jährigen, seine Verurteilung zu sechs Jahren Haft zu kippen. Am ersten Tag der Anhörung trugen am Mittwoch die Anwälte des ehemaligen Finanzchefs des Vatikan den sieben Richtern des High Court in Canberra ihre Gründe für die Berufung gegen die Aufrechterhaltung der Verurteilung ihres Mandanten durch zwei der drei Richter des Berufungsgerichts von Victoria vor. Die Anhörung geht am Donnerstag weiter.
Das Arbeitsrecht der katholischen Kirche hat nach Überzeugung des Essener Generalvikars Klaus Pfeffer eine „Kultur der Angst“ befördert. Diese müsse beendet werden, forderte Pfeffer am Montag bei der 23. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt. Kirchliche Mitarbeiter sollten nicht mehr um ihren Job bangen müssen, nur weil sie in ihren privaten Beziehungen nicht im Einklang mit der Lehre der Kirche lebten. Die entsprechende Rechtsvorschrift müsse komplett gestrichen werden, auch für Führungskräfte und Mitarbeitende in der Seelsorge.
Das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen stimmt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz überein. Wegen der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates kann der Gesetzgeber das Tragen von Kopftüchern untersagen, wie aus dem Beschluss des Zweiten Senats hervorgeht.
Das Erzbistum München und Freising hat ein neues, erweitertes Gutachten über Fälle sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt in Auftrag gegeben. Es soll auf dem vorliegenden Gutachten von 2010 aufbauen und neben dem Zeitraum von 1945 bis 2010 auch die Jahre bis 2019 einschließen. Das teilte Generalvikar Christoph Klingan in München mit. Berichtet werden solle nicht nur über die einzelnen Fälle. Vielmehr gehe es auch darum, mittels Akten aufzuzeigen, „dass eventuell Versäumnisse von einzelnen Verantwortlichen auf der Hand liegen“.
Die beiden großen Kirchen, Sozialverbände und Palliativmediziner haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe scharf kritisiert. „Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar“, erklärten die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Mittwoch in Bonn und Hannover. Die Kirchen wollten sich weiter dafür einsetzen, dass „organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden“.
Das mittelalterliche „Judensau“-Relief an der Außenfassade der Wittenberger Stadtkirche darf hängen bleiben. Das Oberlandesgericht Naumburg hat am Dienstag die Berufungsklage eines jüdischen Mannes zurückgewiesen, der eine Abnahme gefordert hatte, weil die Schmähplastik Juden antisemitisch beleidige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 9. Zivilsenat ließ eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu, da die Sache grundsätzliche Bedeutung habe. Die Anwaltskanzlei bestätigte unterdessen, dass der Kläger Revision anstrebt.
Nach dem Freispruch des französischen Kardinals Philippe Barbarin in einem Missbrauchsverfahren verzichtet der Vatikan auf unmittelbare personelle Maßnahmen. Papst Franziskus verfolge die „schmerzliche Angelegenheit“ weiterhin aufmerksam und werde seine Entscheidung „zu gegebener Zeit“ mitteilen, erklärte Vatikansprecher Matteo Bruni am Donnerstagabend. Kardinal Barbarin war am selben Tag vom Berufungsgericht in Lyon vom Vorwurf der Nichtanzeige sexueller Übergriffe freigesprochen worden.
Am Montag, 13. Januar, beginnt der Prozess um den Priester, wegen dessen Nichtanzeige sich auch der Kardinal von Lyon, Philippe Barbarin (im Bild), vor Gericht verantworten muss. Dem ehemaligen Seelsorger der Pfadfinder in Sainte-Foy-les-Lyon wird vorgeworfen, in den 1970er und 80er Jahren minderjährige Pfadfinder sexuell missbraucht zu haben. Der Prozess ist auf fünf Tage angesetzt. Ein französisches Kirchengericht hatte den Priester bereits im Juli aus dem Klerikerstand entlassen.
Das Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar sein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe sprechen. Dies kündigte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe an. Das Urteil berührt grundlegende rechtliche und medizinische Fragen am Lebensende. Konkret geht es um sechs Verfassungsbeschwerden gegen das Ende 2015 im Strafgesetzbuch verankerte Verbot der „geschäftsmäßigen“ Förderung der Selbsttötung.
Die Berliner Ärztin Bettina Gaber hat laut einem Zeitungsbericht Verfassungsbeschwerde gegen den umstrittenen Paragrafen 219a erhoben. „Dieser Paragraf muss komplett abgeschafft werden“, sagte die Ärztin. Das Gesetz sei verfassungswidrig. Gaber war im November rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden, weil auf ihrer Webseite stand, dass ein „medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre“ zu ihren Leistungen gehört.
Die abschließende Entscheidung über eine gesetzliche Neuregelung der Organspende soll in der dritten Januarwoche im Bundestag fallen. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Dienstag unter Berufung auf Parlamentskreise berichten, ist die Dritte Lesung der vorliegenden Gesetzentwürfe für 16. Januar geplant.
Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens (63) muss sich wegen des Vorwurfs der Untreue vor dem Amtsgericht Kerpen verantworten. "Die Hauptverhandlung wird eröffnet", sagte Gerichtssprecher Joachim Rau am Montag. Der Termin dafür werde noch abgestimmt; möglicherweise werde die Verhandlung im März stattfinden.
Im Strafprozess gegen die Ärztin Kristina Hänel hat das Landgericht Gießen in der erneuten Berufungsverhandlung die Verurteilung der Angeklagten wegen verbotener Werbung für Abtreibungen bestätigt. Zugleich reduzierte das Gericht in seinem Urteil am Donnerstag die ausgesprochene Geldstrafe von 6.000 Euro auf 2.500 Euro. In ersten Reaktionen kritisierten Grüne und Linke, das Urteil zeige, dass die Reform des Strafrechtsparagrafen keine Rechtssicherheit gebracht habe.
Die katholische Kirche in den USA stellt sich auf Tausende neue Missbrauchsklagen ein. Wie US-Medien am Dienstag berichteten, kommen auf die Diözesen Forderungen in Milliardenhöhe zu. Hintergrund der erwarteten Klageflut ist das Inkraftsetzen von Gesetzen in mehreren US-Bundesstaaten, die das Zeitfenster für Opfer-Klagen erweitern. 15 Bundesstaaten haben die einst kurzen Fristen abgeschafft.
Der für das Ende der Behandlung des französischen Komapatienten Vincent Lambert (1976-2019) zuständige Arzt muss sich am Dienstag wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten. „Es ist keine Rache. Der Arzt hat die rote Linie überschritten und muss sich dafür verantworten“, zitieren französische Medien den Anwalt der Eltern, Jean Paillot. Die Eltern verklagten das Krankenhaus und den leitenden Arzt Vincent Sanchez wegen unterlassener Hilfeleistung.
Australiens oberster Gerichtshof hat am Mittwoch den Berufungsantrag von Kardinal George Pell (78) gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter angenommen. Die Anhörung werde voraussichtlich erst 2020 stattfinden, teilte das Gericht in Canberra mit. Pell war bei der Verkündung der Entscheidung laut Medienberichten nicht persönlich im Gerichtssaal anwesend. Mit der Zulassung der Berufung erhält der gesundheitlich angeschlagene Pell eine letzte juristische Chance, gegen seine Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs vorzugehen.
Der Bundestag hat die Weichen für höhere Pflegelöhne gestellt. Er beschloss am späten Donnerstagabend ein Gesetz, das zwei Möglichkeiten für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften vorsieht: einen allgemeinen Tarifvertrag oder höhere Mindestlöhne für die Branche. Ziel ist es unter anderem, den Pflegeberuf angesichts fehlender Fachkräfte attraktiver zu machen.
Die Verschleierung oder Verhüllung des Gesichts soll in Deutschland vor Gericht künftig verboten werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Bundeskabinett am Mittwoch zusammen mit weiteren Änderungen für Strafverfahren auf den Weg gebracht. Danach dürfen an der Verhandlung beteiligte Menschen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen, sofern dieses Verbot notwendig ist, um die Identität festzustellen oder das Aussageverhalten zu beurteilen. Das Verbot erstreckt sich auf sämtliche Formen der Gesichtsverhüllung.
Die Staatsanwaltschaft hat beim höchsten Gericht Australiens die Ablehnung des Berufungsantrags von Kardinal George Pell gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter beantragt. Es gebe im Fall Pell keinen Grund für die Zulassung einer Berufung, hieß es laut australischen Medien in dem am Mittwoch gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft.
Das im Mai unterzeichnete sogenannte „Herzschlag“-Gesetz von Georgia kann vorerst nicht in Kraft treten. Ein Bundesgericht stoppte eines der schärfsten Anti-Abtreibungsgesetze der USA per einstweiliger Verfügung. „Unter keinen Umständen darf ein Staat Abtreibungen zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Lebensfähigkeit verbieten“, schrieb Richter Steve Jones in seiner Begründung der einstweiligen Verfügung unter Hinweis auf das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ des Verfassungsgerichts.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat Ulrich Hennes (57) vom Amt des Düsseldorfer Stadtdechanten entbunden. Zugleich leitete er gegen den bereits beurlaubten Geistlichen ein Verfahren zur Amtsenthebung als Pfarrer von Sankt Lambertus ein, wie das Erzbistum Köln am Mittwochabend mitteilte. Gegen Hennes lägen „glaubwürdige Berichte“ über sexuelle Handlungen an einem 20-Jährigen im Rahmen eines Seelsorgegesprächs vor.
Das Amtsgericht Sonthofen hat das Verfahren gegen einen evangelischen Pfarrer wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Flüchtlings vorläufig eingestellt. Bedingung für die Einstellung ist demnach, dass der Pfarrer aus Immenstadt im Allgäu binnen sechs Monaten 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt. Der Beschluss sei im allseitigen Einvernehmen von Angeklagtem, Staatsanwaltschaft und Gericht erfolgt. Eine Revision sei nicht möglich.
Für den australischen Kardinal George Pell endet in diesen Tagen die letzte Gelegenheit, doch noch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen zu werden. Unter Hinweis auf „Freunde“ des zu sechs Jahren Haft Verurteilten hat das Nachrichtenportal „The Australian“ (Montag) berichtet, Pells Anwälte würden spätestens am Mittwoch Berufung beim obersten australischen Gericht gegen die Verurteilung ihres Mandanten beantragen.
In Gottesdiensten der Mormonen in den USA dürfen ab sofort keine Waffen mehr getragen werden. US-Medien zufolge ist das Verbot nun offiziell im Handbuch der „Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage“ verankert. Im Bundesstaat Texas stehe die neue Regelung in Widerspruch zu den örtlichen Gesetzen.
Nachfahren von NS-Verfolgten, denen bislang unter bestimmten Umständen die Einbürgerung verwehrt worden war, können ab sofort leichter die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Dazu gelten ab heute neue Regeln, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. „Deutschland muss seiner historischen Verantwortung gegenüber denjenigen gerecht werden, die als Nachfahren deutscher NS-Verfolgter staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
Eine Krankenschwester hat eine der größten Kliniken des US-Bundesstaates Vermont wegen Nötigung zur Mitwirkung an einer Abtreibung angezeigt. Die Schwester war demnach 2017 bei einem Eingriff am „University of Vermont Medical Center“ in Burlington beteiligt, bei dem sie davon ausging, es sei eine Behandlung nach einer Fehlgeburt. Tatsächlich habe der durchführende Arzt ihr erst während des Eingriffs eröffnet, dass es sich um eine Abtreibung handle, berichteten US-Medien am Donnerstag.
Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes. Das erklärte sie am Montag in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Damit bleibt auch die Eizellspende verboten.
Das in Niedersachsen geplante Gesetz, das unter anderem Richtern das Tragen religiöser Symbole bei Verhandlungen verbieten soll, sorgt weiter für Kritik unter Islamvertretern. Durch den Gesetzentwurf würden muslimische Frauen „auf ihre Kleidung reduziert, statt ihre hart erarbeitete Kompetenz zu beachten“, sagte der Landesverbandsvorsitzende des Zentralrats der Muslime (LV-ZMD), Sadiqu Al-Mousllie, am Montag in Hannover.
Hessen hat per Erlass des Innenministeriums Mahnwachen und Demonstrationen von Abtreibungsgegnern vor Arztpraxen stark eingeschränkt. Die Regelung gelte ab sofort, sagte Ministeriumssprecher Marcus Gerngroß am Donnerstag in Wiesbaden. Hessen sei seines Wissens das erste Bundesland, das eine solche Regelung getroffen habe.
Vertreter des Islam in Niedersachsen kritisieren das von der Landesregierung geplante Gesetz, das unter anderem Richtern das Tragen von religiösen Symbolen bei Verhandlungen verbieten soll. Es diskriminiere Personen, „die aus religiösen Gründen ein bestimmtes Kleidungsstück wie die Kippa oder das Kopftuch tragen“, sagte der Vorsitzende des Landesverbands der Muslime (Schura), Recep Bilgen, in Hannover. Ihnen werde unterstellt, dass sie in ihrer Amtsausübung nicht neutral agieren könnte. Das aber sei eine nicht belegte Behauptung.
Der Vatikan hat das Berufungsurteil gegen den australischen Kardinal George Pell anerkannt. Gleichzeitig erinnere man daran, dass Pell sich während des gesamten bisherigen Verfahrens für unschuldig erklärt habe, heißt es in einer am Mittwochmorgen verbreiteten Erklärung des vatikanischen Pressesprechers Matteo Bruni. Auch habe der Kardinal weiterhin das Recht, beim Obersten Gericht Australiens in Berufung zu gehen.
Die USA wollen erstmals seit Jahren wieder Todesurteile auf Bundesebene vollstrecken. Justizminister William Barr wies die Gefängnisbehörde an, fünf zum Tode verurteilte Häftlinge hinzurichten, wie US-Medien am Donnerstag berichteten. Bei den Verurteilten soll es sich nach Ministeriumsangaben um Mörder, Vergewaltiger und Kriminelle handeln, die ihre Opfer gefoltert haben. Die Hinrichtungen sind demnach für Dezember und Januar geplant.
Der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz, Eric de Moulins-Beaufort, hat die geplante Bioethikreform kritisiert. Um auf den Kinderwunsch einiger Menschen zu reagieren, würden die natürlichen Bedingungen für Zeugung und Abstammung verändert, sagte er der Zeitung „La Croix“. Er sei besorgt über eine Ausweitung der embryonalen Stammzellforschung und den Umgang mit Embryonen, erklärte der Erzbischof von Reims. Es sei unklar, ob das geplante Gesetz auch die Zerstörung von Embryonen billige.
Das Erzbistum Freiburg weitet seine Hilfsangebote für kirchliche Missbrauchsopfer aus. Zudem sicherte Erzbischof Stephan Burger am Mittwoch erneut eine konsequente und transparente Aufarbeitung aller Missbrauchsfälle sowie eine Ausweitung von Prävention zu. „Was geschehen ist, ist unentschuldbar. Diese Schuld wird an den Tätern, den Verantwortlichen und auch an uns als Kirche haften bleiben“, sagte Burger. Er stehe jedoch dafür ein, alles zu tun, um Betroffenen zu helfen und Missbrauch in Zukunft bestmöglich zu verhindern.
Nach dem Eklat um eine Predigt über Missbrauch und Vergebung darf der emeritierte Pfarrer Ulrich Zurkuhlen nicht mehr öffentlich Gottesdienste feiern und als Seelsorger tätig sein. Das teilte der Münsteraner Bischof Felix Genn am Mittwoch mit: „Wenn einer meiner Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen solche Thesen vertritt, kann er nicht weiterhin im Dienst bleiben.“ Der Geistliche dürfe zudem ab sofort nicht mehr predigen und auch nicht mehr die Beichte abnehmen. Er sei in den Ruhestand versetzt, die Bezüge seien gekürzt worden.
In Ägypten steht offenbar ein Entwurf für ein Personenstandsgesetz für Christen kurz vor dem Abschluss. Nach der Zustimmung der koptisch-orthodoxen sowie der evangelischen Kirchen stehe noch die Zustimmung aus dem Vatikan aus, berichtet das koptische ägyptische Nachrichtenportal „Watani“.
Im Fall des Koma-Patienten Vincent Lambert hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen wegen Mordes eingeleitet. Französischen Medienberichten von Dienstag zufolge hatten die Anwälte der Eltern Klage gegen die behandelnden Ärzte und das Krankenhaus in Reims eingereicht, in dem Lambert seit 2008 liegt. Vor einer Woche wurde die Behandlung abermals gestoppt.
Das US-Gesundheitsministerium hat die Einführung der sogenannten Gewissensklausel für Mitarbeiter im Gesundheitswesen verschoben. Das von US-Präsident Donald Trump Anfang Mai angekündigte Regelwerk soll es unter anderem Klinikpersonal ermöglichen, aus moralischen oder religiösen Gründen die Mitwirkung an bestimmten medizinischen Eingriffen wie etwa Abtreibungen zu verweigern.
Das Verwaltungsgericht in Chalons-en-Champagne östlich von Paris hat ein Berufungsverfahren im Fall des Komapatienten Vincent Lambert abgelehnt. Das Klinikum in Reims und der zuständige Arzt handelten rechtmäßig, wenn sie die Entscheidung vom 9. April 2018 umsetzten, teilte das Gericht mit. Am 9. April 2018 hatte das Ärzteteam entschieden, die Behandlung von Lambert zu stoppen. Diese Entscheidung war vom obersten französischen Gericht bestätigt worden. Am vorigen Dienstag hatten die Ärzte angekündigt, die künstliche Ernährung zu beenden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Ärzte aus Hamburg und Berlin freigesprochen, die kranke Menschen beim Suizid begleitet und Rettungsmaßnahmen unterlassen hatten. Das Gericht stärkte am Mittwoch in Leipzig zugleich das Selbstbestimmungsrecht von Menschen, die Suizid begehen. Ärzteorganisationen und Patientenschützer kritisierten das Urteil.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Neufassung des Gesetzes zum Werbeverbot für Abtreibungen zu einer für die Angeklagte günstigeren Bewertung führt, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Erklärung. Das Verfahren werde deshalb zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.
Im Rahmen von Ermittlungen zu dem 1983 verschwundenen Mädchen Emanuela Orlandi will der Vatikan zwei Gräber öffnen. Die Öffnung soll am 11. Juli auf dem Friedhof der deutsch- und flämischsprachigen Länder, dem Campo Santo Teutonico im Vatikan, erfolgen. „Die Initiative des Vatikans betrifft ausschließlich die Prüfung eines eventuellen Begräbnisses von Emanuela Orlandi auf dem Gebiet des Vatikanstaats“, erklärte Vatikan-Sprecher Alessandro Gisotti.
Hilfsorganisationen reagieren erleichtert auf die Aufhebung des Hausarrests für Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete. Dies sei „ein gutes Signal“, betonte die Caritas auf Twitter: „Bedrohten Menschen zu helfen muss weiter möglich sein.“ Auch Amnesty International begrüßte die Entscheidung, die „die Rechtmäßigkeit der Arbeit von Seenotrettern und die Bedeutung des Menschenrechtsschutzes“ unterstreiche.
Vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals hat der Vatikan die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses bekräftigt. Der vatikanische Gerichtshof der Pönitentiarie verwahrt sich in einer Stellungnahme gegen Erwartungen, die katholische Kirche müsse ihre Rechtsordnung an jene einzelner Staaten anpassen. Zugleich betonte der Leiter des Gerichts, Kardinal Mauro Piacenza, das Festhalten am Beichtgeheimnis stelle keine Rechtfertigung von oder Toleranz gegenüber Missbrauch dar.
Unter dem Protest von katholischen Bischöfen und Lebensschützern ist am Mittwoch in Victoria als erstem australischen Bundesstaat das Gesetz über Suizidbeihilfe in Kraft getreten. In einem Hirtenbrief, aus dem australische Medien zitieren, erinnern der Erzbischof von Melbourne Peter Comensoli sowie drei weitere Bischöfe aus Victoria an die strikte Ablehnung aktiver Sterbehilfe für Todkranke durch Papst Franziskus. Man könne „bei der Ermöglichung von Suizid auch dann nicht kooperieren, wenn es durch Empathie oder Güte motiviert zu sein scheint“.