Künftig soll allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit lebensbedrohlich erkrankter Menschen den Ausschlag geben, wer bei begrenzten Kapazitäten intensivmedizinisch behandelt wird. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend eine entsprechende Reform des Infektionsschutzgesetzes. Alter oder Behinderung sollen demnach kein Kriterium für eine Negativauswahl sein. Bei der so genannten Triage geht es um die Frage, wer überlebenswichtige Ressourcen wie etwa ein Atemgerät oder ein Intensivbett erhält, wenn nicht genügend für alle Patienten vorhanden sind.
Was haben Helmut Kohl, Ann-Sophie Mutter und die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ gemeinsam? Sie alle sind Preisträger des Europäischen St.-Ulrichs-Preises, den die Stadt Dillingen seit 1993 vergibt.
Bundesfrauen- und -familienministerin Anne Spiegel (Grüne) will als eine ihrer ersten Amtshandlungen das sogenannte Werbeverbot für Abtreibung und das Transsexuellengesetz abschaffen. "Die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, mit dem Frauen stigmatisiert und Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden, steht schnell auf dem Programm", sagte Spiegel der "tageszeitung" (taz; Mittwoch). Das werde sie in Kürze mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) besprechen.
Arztpraxis nun im Pfarrhaus: Wasser und Schlamm drangen Mitte Juli auch in die Hausarztpraxis von Christoph Goldbecker im Trierer Stadtteil Ehrang ein und machte sie für Wochen unbrauchbar. Kurzerhand nahm der Mediziner das Angebot der katholischen Kirche im Ort an und eröffnete eine provisorische Praxis in den Räumen des Pfarrhauses. Der Allgemeinmediziner und seine Mitarbeiterinnen bieten nun für ein paar Wochen in den Räumen der Pfarrei Sankt Peter eine grundlegende medizinische Versorgung an.
Der Deutsche Ärztetag hat das berufsrechtliche Verbot ärztlicher Suizidbeihilfe aufgehoben. Er reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020. Der Satz "Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" wird aus der Musterberufsordnung gestrichen.
Antigen-Schnelltests können nach Einschätzung des Arztes des Benediktinerklosters Münsterschwarzach bei Ausbrüchen in Wohn- und Lebensgemeinschaft Teil einer sinnvollen Teststrategie sein. "Es muss aber sofort mit der Reihentestung begonnen werden", sagte Bruder Ansgar Stüfe am Dienstag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Am Karsamstag stellte Stüfe in der unterfränkischen Abtei zwei Corona-Fälle unter den etwa 80 Mönchen fest. Infolge täglicher Reihentests seien dann vier weitere positive Fälle entdeckt worden.
Das Stellungnahmeverfahren zur Aufnahme einer Versicherteninformation für nicht-invasive pränatale Bluttests (NIPT) bei Risikoschwangerschaften läuft öffentlich ab. Das entschied der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ein Zusammenschluss von Ärzten, Kliniken und Kasse, am Donnerstag einstimmig in Berlin. Damit können Beschlussentwurf und tragende Gründe auf der Internetseite des G-BA veröffentlicht werden.
Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die Bundestagsparteien aufgefordert, endlich eine Neuregelung der Sterbehilfe anzugehen. "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2020 dem Bundestag nahegelegt, die organisierte Sterbehilfe erneut zu regulieren und die Suizidprävention zu verbessern. Diese Diskussion muss das Parlament in den kommenden Monaten führen", sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.