2010 töteten zwei Mediziner ein Zwillingsmädchen, das an einer schweren Hirnschädigung litt, während des Kaiserschnitts. Dafür wurden sie nun zu Bewährungsstrafen verurteilt. "Menschwerdung" des Fötus beginnt laut Gesetz mit dem Geburtsbeginn, sagt das Gericht. Für unsere Kommentatorin Anna Maria Linder,Vorsitzende des Bundesverband für Lebensrecht (BLV), ist der Fötus schon von Anfang an Mensch.
Der Ethik-Experte und Augsburger Weihbischof Anton Losinger hat das "Nein" der katholischen Kirche zu vorgeburtlichen Tests etwa auf das Down-Syndrom bekräftigt. Der wissenschaftliche Fortschritt habe ein doppeltes Gesicht, sagte er in einem Interview: „Auf der anderen Seite der Medaille steht das Problem, dass die Feststellung eines genetischen Defekts in den allermeisten Fällen heute dazu führt, dass das Leben eines solchen menschlichen Embryos, eines werdenden Kindes, beendet wird.“
Die katholische Kirche in Polen protestiert im Streit über das bestehende Abtreibungsgesetz scharf gegen das Verfassungsgericht und die nationalkonservative Regierungspartei. Der Bischofskonferenz-Vorsitzende Erzbischof Stanisław Andrzej Gądecki kritisierte die „Weigerung“ der höchsten Richter, zu prüfen, ob die Verfassung Abtreibungen von schwer geschädigten Föten erlaubt: „Das Ausbleiben einer Entscheidung des Verfassungsgerichts bewirkt, dass Hunderte Kinder getötet werden, nur weil sie wehrlos sind und vom Schicksal benachteiligt wurden.“
Ein Priester aus South Carolina hat dem US-Demokraten Joe Biden am Sonntag wegen dessen Haltung zur Abtreibung die Teilnahme an der Kommunion verwehrt. „Leider musste ich dem ehemaligen Vizepräsidenten die Heilige Kommunion verweigern“, sagte Pfarrer Robert Morey von der St. Anthony-Kirche in der Diözese Charleston. „Jede Person des öffentlichen Lebens, die sich für Abtreibung einsetzt, stellt sich außerhalb der Lehre der Kirche“, erklärte Morey.
Der Vatikan hat eine Erklärung gegen Euthanasie von Vertretern drei verschiedener Religionen als historisch bezeichnet. Es sei das erste Mal, dass Muslime, Juden und Christen gemeinsam ein solches Dokument unterzeichneten, sagte Erzbischof Vincenzo Paglia, Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben, am Montag in Rom.
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, hat vor einem Paradigmenwechsel durch immer neue vorgeburtliche Bluttests gewarnt. Die Gesellschaft drohe in einen „tiefgreifenden, durchgreifenden und umfassenden Check des vorgeburtlichen Lebens“ hineinzukommen, sagte Dabrock. In der vergangenen Woche ist ein neuer Bluttest auf den deutschen Markt gekommen, der mehrere Krankheiten - darunter Mukoviszidose - beim Embryo in einem frühen Stadium erkennen soll.
Pränataldiagnostik gibt es schon länger. Mit dem serienmäßigen Testen auf das Down Syndrom, das mit dem simplen Bluttest stattfinden kann, findet "ein Paradigmenwechsel" statt, sagt Weihbischof Losinger.
Durch einen relativ einfachen Test ist es möglich zu erkennen, ob ein ungeborenes Kind das Down Syndrom haben könnte.
Abtreibungen und gleichgeschlechtliche Eheschließungen werden in Nordirland ab Dienstag erstmals legal sein. Wie britische Medien melden, plant die nordirische Democratic Unionist Party (DUP) an diesem Montag eine Sondersitzung im Parlament, um dagegen zu protestieren. Der Protest dürfte nach Medieneinschätzungen jedoch nur symbolischen Charakter haben, da die DUP nicht auf die Unterstützung der katholisch-republikanischen Sinn Fein zählen kann.
Das im Mai unterzeichnete sogenannte „Herzschlag“-Gesetz von Georgia kann vorerst nicht in Kraft treten. Ein Bundesgericht stoppte eines der schärfsten Anti-Abtreibungsgesetze der USA per einstweiliger Verfügung. „Unter keinen Umständen darf ein Staat Abtreibungen zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Lebensfähigkeit verbieten“, schrieb Richter Steve Jones in seiner Begründung der einstweiligen Verfügung unter Hinweis auf das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ des Verfassungsgerichts.
Der Passauer Bischof Stefan Oster verteidigt seine Teilnahme an den Demonstrationen „Fridays for Future“ und „Marsch für das Leben“. „Als Christ bin ich der Überzeugung, dass beides zusammengehört: Der Einsatz für die Bewahrung unserer Schöpfung und der Schutz des Lebens, vom Zeitpunkt der Empfängnis bis zum letzten Atemzug“, schrieb der Jugendbischof der Deutschen Bischofskonferenz in seinem Blog.
Rund 150 Menschen aus ganz Deutschland haben Organspendern sowie stellvertretend ihren Angehörigen gedankt. Der Ethiker und Philosoph Eckhard Nagel betonte bei der Veranstaltung am Montag in Halle an der Saale, der zentrale Aspekt innerhalb der Transplantationsmedizin sei das existenzielle Beziehungsmoment, in dem Menschen zusammengeführt würden, die sich nicht kennen.
Die Widerspruchslösung bei der Reform der Organspende ist unter Experten hoch umstritten. Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags gab es am Mittwoch neben Zustimmung auch grundsätzliche Zweifel an der ethischen Vertretbarkeit. Gegenstand der Anhörung waren zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die die Zahl der Organspenden erhöhen sollen, sowie ein Antrag der AfD, der das Vertrauen in die Spende durch staatliche Aufsicht steigern will. Der Bundestag will die Organspende wohl noch in diesem Jahr neu regeln.
Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) kritisiert die von SPD-Politikern erhobene Forderung nach einer Abschaffung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs (StGB). Damit würden Abtreibungen legalisiert und eine Tötung des ungeborenen Kindes „ohne Angabe von Gründen bis zur Geburt möglich“, erklärte die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski am Dienstag in Fulda.
Papst Franziskus hat dem 15. „Marsch für das Leben“ am Samstag in Berlin seine Unterstützung zugesichert. „Jedes Leben ist kostbar, jeder Mensch ist gleich wertvoll. Dies gilt ohne Einschränkung und Unterschied“, heißt es in einer am Freitag vom Vatikan veröffentlichten Stellungnahme. „Daher ist es unsere Pflicht, als Christen und Glieder der Gesellschaft aufzustehen, wenn das Recht auf Leben und die Würde des Menschen bedroht oder auf subtile Weise ausgehöhlt und untergraben werden.“
Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kassen und Kliniken (G-BA) zu vorgeburtlichen Bluttests trifft auf kontroverse Reaktionen. Union, Linke, Grüne und katholische Kirche kritisierten die Entscheidung, solche Tests unter engen Grenzen von den Kassen zahlen zu lassen. SPD und FDP begrüßten den Beschluss.
Vorgeburtliche Bluttests auf das Downsyndrom sollen künftig bei Risikoschwangerschaften von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen am Donnerstag in Berlin. Die Kosten sollten nur „in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken“ durchgeführt werden, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken.
Der umstrittene vorgeburtliche Bluttest auf das Downsyndrom soll offenbar künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Darauf haben sich die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Kassen geeinigt, wie „Der Spiegel“ am Freitag vorab berichtete. Die Kosten sollten allerdings nur bei „besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten“ übernommen werden. Ein flächendeckendes Screening soll es nicht geben.
Eine Krankenschwester hat eine der größten Kliniken des US-Bundesstaates Vermont wegen Nötigung zur Mitwirkung an einer Abtreibung angezeigt. Die Schwester war demnach 2017 bei einem Eingriff am „University of Vermont Medical Center“ in Burlington beteiligt, bei dem sie davon ausging, es sei eine Behandlung nach einer Fehlgeburt. Tatsächlich habe der durchführende Arzt ihr erst während des Eingriffs eröffnet, dass es sich um eine Abtreibung handle, berichteten US-Medien am Donnerstag.
Die Bundesregierung plant in dieser Legislaturperiode keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes. Das erklärte sie am Montag in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Damit bleibt auch die Eizellspende verboten.
Hessen hat per Erlass des Innenministeriums Mahnwachen und Demonstrationen von Abtreibungsgegnern vor Arztpraxen stark eingeschränkt. Die Regelung gelte ab sofort, sagte Ministeriumssprecher Marcus Gerngroß am Donnerstag in Wiesbaden. Hessen sei seines Wissens das erste Bundesland, das eine solche Regelung getroffen habe.
Drei Wochen zu Fuß durch die Landschaft bis nach Bozen. Ein paar Dutzend junge Erwachsene haben sich in dieser Woche auf den Weg gemacht. Ihre Mission: Werben für das ungeborene Leben. Startschuss war in Augsburg mit einer Kundgebung gegen Abtreibung. Die jungen Christen setzen sich ein für eine Gesellschaft, in der Frauen so viel Unterstützung erfahren, dass eine Abtreibung als Alternative keine Rolle mehr spielen muss. Am Tag nach der Kundgebung ging es los nach Bozen. katholisch1.tv hat die Gruppe auf ihrem Weg getroffen.
Der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz, Eric de Moulins-Beaufort, hat die geplante Bioethikreform kritisiert. Um auf den Kinderwunsch einiger Menschen zu reagieren, würden die natürlichen Bedingungen für Zeugung und Abstammung verändert, sagte er der Zeitung „La Croix“. Er sei besorgt über eine Ausweitung der embryonalen Stammzellforschung und den Umgang mit Embryonen, erklärte der Erzbischof von Reims. Es sei unklar, ob das geplante Gesetz auch die Zerstörung von Embryonen billige.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Neufassung des Gesetzes zum Werbeverbot für Abtreibungen zu einer für die Angeklagte günstigeren Bewertung führt, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Erklärung. Das Verfahren werde deshalb zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.
Ein britisches Berufungsgericht hat die Zwangsabtreibung für eine geistig behinderte Schwangere gestoppt. Eine Richterin und zwei Richter erklärten es am Montag für unzulässig, den Abbruch gegen den Willen der jungen Frau anzuordnen, wie der Sender BBC am Montagabend berichtete. Damit folgten die Richter dem Antrag der Mutter der Betroffenen, die gegen die Entscheidung von Freitag Berufung eingelegt hatte. Auch Großbritanniens katholische Bischöfe hatten sich am Montag empört über das Urteil gezeigt.
Ein für vergangenen Samstag geplantes Fußballspiel der neu gegründeten vatikanischen Frauenfußballmannschaft und des FC Mariahilf in Wien ist nach einem Eklat abgesagt worden. Botschaften von Abtreibungsbefürworterinnen unter den österreichischen Fußballspielerinnen während der vatikanischen Hymne hätten zu der Absage geführt. Anwesend am Sportplatz in Wien-Simmering war auch der Vertreter des Papstes in Österreich, Nuntius Pedro Lopez Quintana, der für den Rückzug des Vatikan-Teams gesorgt habe, hieß es.
Im bundesweit ersten Strafprozess nach der Neufassung des gesetzlichen Werbeverbots für Abtreibungen sind zwei Berliner Ärztinnen zu jeweils 2.000 Euro Strafe verurteilt worden. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Freitag. Das Gericht blieb damit unter dem Strafmaß von 7.500 Euro, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Papst Franziskus hat den verstorbenen italienischen Bioethiker Kardinal Elio Sgreccia (90) gewürdigt. Der frühere Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben machte sich vor allem als Fachmann des Vatikan für bioethische Fragen einen Namen. Er erinnere sich dankbar an den großmütigen Dienst des Kardinals für die Kirche, heißt es in einem Beileidsschreiben des Papstes an die Nichte des Verstorbenen, das der Vatikan am Mittwochabend veröffentlichte.
Der Verein „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) hat die Münchner Kammerspiele für eine geplante Podiumsdiskussion mit „Deutschlands bekanntesten Abtreibungsärzten“ Kristina Hänel und Andreas Stapf scharf kritisiert. Das am Freitag stattfindende Podiumsgespräch zum Paragrafen 219a komme dem Bildungsauftrag ganz sicher nicht nach, erklärte ALfA am Mittwoch in Fulda. „Es ist nichts anderes zu erwarten als die Inszenierung von Positionen, die bereits sattsam bekannt sind“, heißt es in der Erklärung.
Zum Tag der Organspende am Wochenende hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erneut für die von ihm vorgeschlagene Widerspruchslösung geworben. Zugleich forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine grundlegende Reform des Transplantationssystems. Dabei verwies sie auf eine aktuelle Umfrage in ihrem Auftrag, nach der nur jeder Zweite das deutsche System als gerecht empfinde.
Ein Fötus, bei dem eine Krankheit oder Behinderung diagnostiziert wird, darf nach Aussage von Papst Franziskus keinesfalls abgetrieben werden. Vielmehr seien ungeborene Kinder im Mutterleib als „kleine Patienten“ zu sehen. Diese könnten dank heutiger Medizin entweder therapiert werden oder sollten im Falle einer unweigerlich tödlichen Krankheit nach der Geburt in einem speziellen Hospiz gepflegt werden. Franziskus äußerte sich am Samstag bei einem Treffen mit rund 400 Teilnehmern eines internationalen Kongresses zur Pränataldiagnostik.
Die Eltern des Komapatienten Vincent Lambert wollen ihn in ein anderes Krankenhaus verlegen lassen. „Wir wünschen uns, dass er dieses Gefängnis verlässt“, sagte Lamberts Mutter Viviane am Dienstag laut mehreren französischen Medienberichten. Lambert brauche der Mutter zufolge „nur Liebe und Wasser“. Bevor die Versorgung am Montag ausgesetzt worden war, forderte auch der Erzbischof von Reims, Eric de Moulins-Beaufort, dass Lambert in ein Krankenhaus verlegt werde, das auf Wachkomapatienten spezialisiert ist.
Ein Gericht hat laut französischer Medien die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen von Komapatient Vincent Lambert angeordnet. Die Eltern des 42-Jährigen hatten demnach die Berufung eingelegt. Nun soll den Berichten zufolge eine Antwort des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgewartet werden.
Rund 15.000 Gegner von Abtreibung und Sterbehilfe haben am Wochenende in Rom beim „Marsch für das Leben“ demonstriert. Das berichtet die italienische Tageszeitung „Avvenire“ unter Berufung auf die Organisatoren. Unter den Teilnehmern war neben internationalen Vereinigungen zum Lebensschutz, Priestern und Ordensleuten auch US-Kardinal Raymond Leo Burke.
Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zu Möglichkeiten, in das Genom menschlicher Embryonen oder in Keimzellen einzugreifen, ist auf geteiltes Echo gestoßen. Allgemeine Zustimmung fand am Donnerstag die Forderung des Rats nach einem Moratorium für die klinische Anwendung sogenannter Keimbahneingriffe. Vertreter der Union begrüßten die Stellungnahme als „guten Ausgangspunkt“. Deutlich kritisch äußerten sich hingegen SPD, FDP und die katholische Kirche zu Teilen des Papiers.
US-Präsident Donald Trump hat am "Nationalen Tag des Gebets" Mitarbeiter des Gesundheitswesens die Möglichkeit verschafft, aus religiösen Gründen an bestimmten Prozeduren nicht mitzuwirken. Dies gilt insbesondere für Schwangerschaftsabbrüche, Sterilisationen oder aktive Sterbehilfe. Trump verkündete die bereits im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Änderungen am Donnerstag in einer Rede vor Religionsführern.
Mit einer landesweit gültigen Einstweiligen Verfügung hat ein US-Bundesgericht in Yakima (Bundesstaat Washington) von Präsident Donald Trump erlassene Beschränkungen für Abtreibungen aufgehoben. Die US-Regierung hatte Organisationen, die Bundesmittel für die Familienplanung erhalten, untersagt, auch Abtreibungen anzubieten.
Papst Franziskus hat für Organspenden geworben. Der Bedarf sei weiterhin hoch; eigene Organe für Kranke zur Verfügung zu stellen, entspreche nicht nur der sozialen Verantwortung, sondern sei auch ein Zeichen umfassender Solidarität und der Nächstenliebe. Eine Spendekultur müsse durch Information und Sensibilisierung gefördert werden, betonte er bei einem Treffen mit dem italienischen Organspenderverband am Samstag im Vatikan.
Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger hat das "Nein" der katholischen Kirche zu vorgeburtlichen Tests auf das Down-Syndrom bekräftigt. Im Interview mit dem kirchlichen Kölner Internetportal domradio.de warnte er vor einem veränderten Menschenbild. Er halte es für problematisch, wenn ein genetischer Defekt als hinreichender Grund für eine Abtreibung gesehen werde.
Zum heutigen Welt-Down-Syndrom-Tag haben sich die katholischen Frauenverbände gegen die Aufnahme von vorgeburtlichen Bluttests zur Erkennung von Trisomien in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gewandt. Der sogenannte Nichtinvasive Pränataldiagnostik-Test (NIPT) als Regelleistung der Schwangerschaftsvorsorge leiste einer Selektion von Kindern mit genetische Auffälligkeiten Vorschub, erklärten KDFB, kfd und SkF. Dies widerspreche der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert habe.
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