Papst Franziskus hat das Rücktrittsangebot des französischen Kardinals Philippe Barbarin (69) angenommen. Ein erstes Angebot Barbarins nach einer Verurteilung wegen Nichtanzeige von Missbrauchsfällen im Frühjahr 2019 hatte der Papst abgelehnt. Der Erzbischof von Lyon sollte zunächst den Ausgang eines Berufungsverfahren abwarten.
Zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung haben die Bischöfe in Mainz neue Regeln für den Umgang mit Missbrauchsopfern vorgestellt. Betroffene sollen demnach ein Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Fall erhalten, wie der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, am Donnerstag vor Journalisten erläuterte.
Das Erzbistum München und Freising hat ein neues, erweitertes Gutachten über Fälle sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt in Auftrag gegeben. Es soll auf dem vorliegenden Gutachten von 2010 aufbauen und neben dem Zeitraum von 1945 bis 2010 auch die Jahre bis 2019 einschließen. Das teilte Generalvikar Christoph Klingan in München mit. Berichtet werden solle nicht nur über die einzelnen Fälle. Vielmehr gehe es auch darum, mittels Akten aufzuzeigen, „dass eventuell Versäumnisse von einzelnen Verantwortlichen auf der Hand liegen“.
Die deutschen Bischöfe werden nach Einschätzung des Osnabrücker Oberhirten Franz-Josef Bode in der kommenden Woche über Anerkennungszahlungen an Missbrauchsopfer entscheiden. Es könne auf ein System hinauslaufen, bei dem es um Summen gehe, die sich mehr am staatlichen Rechtssystem und dort üblichen Entschädigungszahlungen orientieren, sagte Bode. Konkrete Zahlen nannte er nicht. Die Deutsche Bischofskonferenz tagt vom Montag bis Donnerstag bei ihrer Vollversammlung in Mainz.
Was geschah wirklich hinter den Mauern des Kinderheims in Reitenbuch? Das herauszufinden, ist die Aufgabe einer Projektgruppe, die im Auftrag des Bistums Augsburg jetzt ihre Arbeit aufgenommen hat.
Die Ergebnisse einer unabhängigen Untersuchung zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln sollen am 12. März veröffentlicht werden. Das sagte der Kölner Generalvikar Markus Hofmann der „Kölnischen Rundschau“ und dem Bonner „General-Anzeiger“. Vorab werde niemand über die Inhalte unterrichtet - auch Kardinal Rainer Maria Woelki nicht. „Das ist ganz strikt vereinbart, damit die Unabhängigkeit gewahrt und dokumentiert ist.“ Die Untersuchung werde Namen nennen, „von den Erzbischöfen über die Generalvikare bis zu den Personalverantwortlichen“.
Im vergangenen Dezember hat Diözesanadministrator Prälat Bertram Meier eine Projektgruppe eingesetzt um die Missbrauchsvorfälle im Kinderheim Reitenbuch zu untersuchen. Nun bittet die Projektgruppe um Hilfe bei der Aufklärung.
Der Berliner Generalvikar Manfred Kollig ist gegen ein „spezielles katholisches System“ zur Entschädigung von Missbrauchsopfern. „Wir sollten uns beraten mit anderen betroffenen Institutionen und auch mit der Bundesregierung“, sagte Kollig am Freitag in einem Interview. „Ich kann mir keinen katholischen Alleingang bei den Entschädigungen vorstellen“, erklärte der Verwaltungschef des Erzbistums Berlin.
Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, sieht die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche als „kirchengeschichtliche Zäsur“. Die Aufarbeitung „wird weiter schwierig und schmerzlich bleiben und zu Aggressionen oder zu Enttäuschungen führen“, sagte der Bischof am Donnerstag in Trier. Der Skandal habe die Kirche massiv erschüttert und verändert; die Aufarbeitung habe Fragen nach Macht, Strukturen und Transparenz aufgeworfen.
Am Montag, 13. Januar, beginnt der Prozess um den Priester, wegen dessen Nichtanzeige sich auch der Kardinal von Lyon, Philippe Barbarin (im Bild), vor Gericht verantworten muss. Dem ehemaligen Seelsorger der Pfadfinder in Sainte-Foy-les-Lyon wird vorgeworfen, in den 1970er und 80er Jahren minderjährige Pfadfinder sexuell missbraucht zu haben. Der Prozess ist auf fünf Tage angesetzt. Ein französisches Kirchengericht hatte den Priester bereits im Juli aus dem Klerikerstand entlassen.
Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, hat die Abschaffung des sogenannten Päpstlichen Geheimnisses bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten begrüßt. Die Instruktion von Papst Franziskus sei „der richtige Schritt in einem langen Prozess der Kirche“, sagte der Trierer Bischof am Dienstag in Bonn. Die Entscheidung ermögliche eine größere Transparenz und eine verbesserte Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden.
Die katholischen Bischöfe haben ihre Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch erneut verschärft. Die überarbeitete Fassung soll erstmals als „Ordnung“ verbindlich bundesweit in allen Bistümern gelten, wie die Bischofskonferenz am Montag in Bonn mitteilte. Die neuen Regelungen betreffen den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen sowie von hilfebedürftigen Erwachsenen wie etwa Menschen mit Behinderungen im Bereich der Kirche.
Münsters Bischof Felix Genn fordert ein Disziplinarrecht für Kleriker. Bei der kirchenrechtlichen Verurteilung von Priestern, die einen Missbrauch eingestehen, hätten Bischöfe derzeit nicht viel Spielraum für entsprechende Dekrete, sagte er am Dienstagabend in Wadersloh. Er hoffe, dass die Deutsche Bischofskonferenz bereits im kommenden Jahr zu einer entsprechenden Einigung komme.
Die katholische Kirche in den USA stellt sich auf Tausende neue Missbrauchsklagen ein. Wie US-Medien am Dienstag berichteten, kommen auf die Diözesen Forderungen in Milliardenhöhe zu. Hintergrund der erwarteten Klageflut ist das Inkraftsetzen von Gesetzen in mehreren US-Bundesstaaten, die das Zeitfenster für Opfer-Klagen erweitern. 15 Bundesstaaten haben die einst kurzen Fristen abgeschafft.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Trierer Bischof Stephan Ackermann haben sich auf Eckpunkte zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch geeinigt. Demnach soll die Aufarbeitung in den katholischen Bistümern transparent und nach einheitlichen Kriterien erfolgen, wie es in einer gemeinsamen Presseerklärung heißt. Auch sollen unabhängige Experten an dem Prozess teilnehmen.
Die Ordensschwester und Menschenrechtlerin Lea Ackermann fordert die katholische Kirche zu einer konsequenten Aufarbeitung von Missbrauch an Frauen auf. „Die betroffenen Frauen haben lange aus Scham geschwiegen. Nun dürfen sie nicht ein zweites Mal im Stich gelassen werden“, erklärte die Gründerin des Frauenhilfswerks Solwodi am Donnerstag in Boppard. Vorfälle müssten aufgedeckt und transparent gemacht werden. Täter dürften nicht gedeckt werden, sondern müssten sich vor einem Gericht verantworten.
Der Jesuitenpater Klaus Mertes wendet sich gegen Entschädigungsleistungen der katholischen Kirche in Deutschalnd für Missbrauchsopfer im sechsstelligen Bereich. Die Höhe solcher Forderungen entspreche dem US-amerikanischen und nicht dem deutschen und europäischen Rechtssystem, schreibt er in einem Medien-Beitrag. Er kritisierte, dass Missbrauchsopfern Hoffnung auf solche Summen gemacht worden seien.
Australiens oberster Gerichtshof hat am Mittwoch den Berufungsantrag von Kardinal George Pell (78) gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter angenommen. Die Anhörung werde voraussichtlich erst 2020 stattfinden, teilte das Gericht in Canberra mit. Pell war bei der Verkündung der Entscheidung laut Medienberichten nicht persönlich im Gerichtssaal anwesend. Mit der Zulassung der Berufung erhält der gesundheitlich angeschlagene Pell eine letzte juristische Chance, gegen seine Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs vorzugehen.
Der Hamburger Alterzbischof und frühere Münsteraner Generalvikar Werner Thissen hat Fehler im Umgang mit sexuellen Missbrauchsfällen eingeräumt. Der 80-Jährige bezeichnete es als „schweren Fehler“, als Personalverantwortlicher im Bistum Münster ab den 1970er Jahren „überzogen und unrealistisch“ auf die Therapierbarkeit von Tätern vertraut zu haben. Ein weiterer Fehler sei es gewesen, kaum mit Opfern Kontakt gehabt zu haben.
Der neue Dokumentarfilm "Verteidiger des Glaubens" über Benedikt XVI. stößt in Kirchenkreisen auf zum Teil scharfe Kritik. Der an diesem Donnerstag in den deutschen Kinos angelaufene Film sei kein konstruktiver Beitrag zur Aufdeckung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche, erklärte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Stattdessen transportiere Regisseur Christoph Röhl "ein stark verzerrtes Bild von Kardinal Joseph Ratzinger/Benedikt XVI."
Mit Blick auf Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer hofft der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auf eine Entscheidung „in den nächsten Monaten“. Die Summe, die Opfer erwarten könnten, werde höher sein, sagte Marx am Mittwoch vor Journalisten in Berlin. Es sei aber „völlig abwegig, jetzt schon über Summen zu spekulieren“.
Die Staatsanwaltschaft hat beim höchsten Gericht Australiens die Ablehnung des Berufungsantrags von Kardinal George Pell gegen seine Verurteilung als Sexualstraftäter beantragt. Es gebe im Fall Pell keinen Grund für die Zulassung einer Berufung, hieß es laut australischen Medien in dem am Mittwoch gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Jesuitenpater Klaus Mertes kritisiert die geplante Entschädigung der katholischen Kirche für Opfer von Missbrauch durch Geistliche. Er warnte am Montag bei einer Tagung in Siegburg davor, dass durch den Einsatz von Kirchensteuern bei der Entschädigung „das gesamte Kirchenvolk in Mithaftung genommen wird für das Leitungsversagen weniger“. Mertes hatte 2010 als Rektor des Canisius-Kollegs in Berlin den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche Deutschlands öffentlich gemacht.
Der beurlaubte katholische Priester Ulrich Hennes (57) hat auf seine Ämter als Düsseldorfer Stadtdechant und Pfarrer an Sankt Lambertus verzichtet. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki habe nach einem Vier-Augen-Gespräch den Verzicht angenommen, teilten das Erzbistum Köln und Hennes am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung mit. Damit sei das vom Erzbischof angestrengte Amtsenthebungsverfahren gegen Hennes beendet.
Mittelmäßig? Meisterhaft? Die Kritiker sind sich uneins. Am 26. September startet der Film „Gelobt sei Gott“ in den deutschen Kinos. Ein guter Film über skandalöse Missbrauchsfälle in Frankreich? Ein schlechter? Fraglos: ein wichtiger.
Die Deutsche Bischofskonferenz will die Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs neu regeln und deutlich ausweiten. Wie der Missbrauchsbeauftragte der Konferenz, Bischof Stephan Ackermann, und der Sprecher der Opfervereinigung „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch, am Mittwoch vor Journalisten in Fulda erklärten, sollen die Einzelheiten des neuen Systems zügig geklärt werden.
Debatten über innerkirchliche Reformen und Entschädigungen für Opfer sexuellen Missbrauchs haben am Dienstag im Mittelpunkt der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz gestanden. In Fulda wurde auch ein Schreiben an UN-Generalsekretär Antonio Guterres veröffentlicht, in dem konkrete gesetzliche Regelungen und spürbare Verpflichtungen der einzelnen Staaten zur Rettung des Klimas gefordert wurden. Die Menschheit brauche Hoffnung, dass „die Schöpfung nicht verloren ist“.
Die Päpstliche Kinderschutzkommission hat sich am Wochenende zu ihrer elften Vollversammlung in Rom getroffen. Bereits in den Tagen zuvor trafen sich einzelne der internationalen Mitglieder mit Ansprechpartnern anderer vatikanischer Behörden, um ihre Arbeit gegen Missbrauch weiter zu vernetzen. Die Päpstliche Kinderschutzkommission wurde von Papst Franziskus im März 2014 gegründet.
Die katholische Kirche und die Bundesregierung setzen ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen fort. Eckpunkte zu seiner transparenten Aufarbeitung nach einheitlichen Standards und Kriterien sollten noch in diesem Jahr festgelegt werden, wie die Deutsche Bischofskonferenz und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, am Dienstag mitteilten.
Im rheinland-pfälzischen Lantershofen nimmt am heutigen Dienstag das Institut für Prävention und Aufarbeitung (IPA) von sexualisierter Gewalt seine Arbeit auf. Ziel sei, Standards und Grundlagen für die Fortentwicklung der Präventionsarbeit und der Aufarbeitung zu entwickeln, erläuterte der designierte Leiter Oliver Vogt. Die Initiative zu der Einrichtung stammt vom Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann.
Für den australischen Kardinal George Pell endet in diesen Tagen die letzte Gelegenheit, doch noch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen zu werden. Unter Hinweis auf „Freunde“ des zu sechs Jahren Haft Verurteilten hat das Nachrichtenportal „The Australian“ (Montag) berichtet, Pells Anwälte würden spätestens am Mittwoch Berufung beim obersten australischen Gericht gegen die Verurteilung ihres Mandanten beantragen.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat eine Änderung des kirchlichen Entschädigungssystems für Opfer sexuellen Missbrauchs angedeutet. Er gehe davon aus, dass Betroffenen künftig deutlich höhere Summen gezahlt werden könnten, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz dem „Trierischen Volksfreund“ (Donnerstag). Er bestätigte, dass Summen von bis zu 300.000 Euro im Gespräch seien.
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, beklagt deutliche Lücken beim Schutz von Kindern vor Missbrauch in Schulen oder Vereinen. „Kitas, Schulen, Sportvereine und die Einrichtungen des religiösen Lebens brauchen dringend mehr Unterstützung für ihr Engagement gegen sexuelle Gewalt“, sagte Rörig am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung eines Berichts des Deutschen Jugendinstituts zum Thema.
Der frühere Papst Benedikt XVI. fühlt sich in der Missbrauchsdebatte falsch verstanden. Er beklagt zugleich erneut eine Abwesenheit des Wortes „Gott“ in der katholischen Theologie und in der westlichen Gesellschaft insgesamt.
Der Vatikan hat das Berufungsurteil gegen den australischen Kardinal George Pell anerkannt. Gleichzeitig erinnere man daran, dass Pell sich während des gesamten bisherigen Verfahrens für unschuldig erklärt habe, heißt es in einer am Mittwochmorgen verbreiteten Erklärung des vatikanischen Pressesprechers Matteo Bruni. Auch habe der Kardinal weiterhin das Recht, beim Obersten Gericht Australiens in Berufung zu gehen.
ROM (KNA) – Vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals hat Papst Franziskus Priestern weltweit den Rücken gestärkt und sie vor Resignation gewarnt. Viele von ihnen würden lächerlich gemacht oder für Vergehen beschuldigt, die sie nicht begangen hätten. In dieser Situation brauchten sie Ermutigung und Unterstützung durch ihre Bischöfe, heißt es im Brief des Papstes. Weltweit arbeiten nach Vatikanangaben 414 600 Priester.
Das Erzbistum Freiburg weitet seine Hilfsangebote für kirchliche Missbrauchsopfer aus. Zudem sicherte Erzbischof Stephan Burger am Mittwoch erneut eine konsequente und transparente Aufarbeitung aller Missbrauchsfälle sowie eine Ausweitung von Prävention zu. „Was geschehen ist, ist unentschuldbar. Diese Schuld wird an den Tätern, den Verantwortlichen und auch an uns als Kirche haften bleiben“, sagte Burger. Er stehe jedoch dafür ein, alles zu tun, um Betroffenen zu helfen und Missbrauch in Zukunft bestmöglich zu verhindern.
Ein in sich geschlossenes System hat die Übergriffe bei den Regensburger Domspatzen erst möglich gemacht. Zu diesem Schluss kommen zwei am Montag in Regensburg vorgestellte wissenschaftliche Studien für die Jahre 1945 bis 1992. Sie waren vom Bistum Regensburg beim Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte der Universität Regensburg und bei der kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden in Auftrag gegeben worden.
Nach dem Eklat um eine Predigt über Missbrauch und Vergebung darf der emeritierte Pfarrer Ulrich Zurkuhlen nicht mehr öffentlich Gottesdienste feiern und als Seelsorger tätig sein. Das teilte der Münsteraner Bischof Felix Genn am Mittwoch mit: „Wenn einer meiner Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen solche Thesen vertritt, kann er nicht weiterhin im Dienst bleiben.“ Der Geistliche dürfe zudem ab sofort nicht mehr predigen und auch nicht mehr die Beichte abnehmen. Er sei in den Ruhestand versetzt, die Bezüge seien gekürzt worden.
In der Diskussion um die Missbrauchspredigt eines Münsteraner Pfarrers betont der Jesuit Klaus Mertes, dass Opfer von Missbrauch ihren Tätern nicht vergeben müssen. „Es gibt kein 11. Gebot: Du (Opfer) sollst (deinem Peiniger/deiner Peinigerin) vergeben“, schreibt Mertes in einem Beitrag für das Internetportal katholisch.de. Ein Opfer dürfe ein Leben lang seinen Täter nicht mehr sehen wollen.
In der Debatte um eine neue Studie zu Missbrauchsvorwürfen gegen katholische Priester hat der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, zu Besonnenheit aufgerufen. „Ich möchte mich nicht an Mutmaßungen über Zahlen beteiligen und auch nicht an Spekulationen darüber, wie sie zu deuten sind“, erklärte der Trierer Bischof am Freitag in Bonn. „Denn es fehlt bisher an einer seriösen Wirkungsforschung für den Bereich der Prävention.“
Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen sich bis Ende des Jahres auf überarbeitete Regelungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch verständigen. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag im Anschluss an eine Sitzung des „Ständigen Rates“ in Berlin mitteilte, wurde die Geltungsdauer der aktuellen Vorgaben bis zum 31. Dezember verlängert. Konkret geht es um die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch aus dem Jahr 2002 und die Rahmenordnung Prävention aus dem Jahr 2010.
Ein neues Institut der katholischen Kirche in Deutschland soll einheitliche Standards bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs entwickeln. Das „Institut für Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“ (IPA) solle mit Wissenschaftlern, Fachorganisationen, Präventionsexperten und Betroffenen von sexualisierter Gewalt zusammenarbeiten, teilten das Erzbistum Köln und das Bistum Trier am Montag mit. Die Federführung über das Projekt hat der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann.
Die katholische Kirche und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, wollen sich bis zum Herbst auf Eckpunkte zur Aufarbeitung des Missbrauchs im Bereich der Kirche einigen. Dabei gehe es um strukturelle Festlegungen sowie um einheitliche Standards und Kriterien, teilten beide Seiten am Mittwoch gemeinsam mit. Rörig war am Dienstag in Berlin mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, zusammengekommen, um über das weitere Vorgehen bei der Aufarbeitung zu sprechen.
Im kirchlichen Strafprozess um den Verdacht eines sexuellen Übergriffs auf eine Ordensfrau hat das höchste Vatikangericht den beschuldigten Priester freigesprochen. Es handelt sich um einen ehemaligen Abteilungsleiter der Glaubenskongregation, dem ein weibliches Mitglied des Ordens "Das Werk" einen kirchenrechtlich strafbaren Übergriff vorgeworfen hatte. Das berichtet die Monats-Zeitschrift "Herder Korrespondenz" auf ihrer Website unter Berufung auf einen Bescheid des Gerichts.
Für das Aufdecken und Aufarbeiten sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche Deutschlands hat der Jesuit Klaus Mertes die Ehrendoktorwürde der Universität Freiburg erhalten. Die Theologische Fakultät zeichnete den 64-Jährigen am Mittwochabend "für die hartnäckige Arbeit an der Aufklärung des Missbrauchsskandals" aus.
Bereits am Sonntagabend hatte der Orden bekanntgegeben, Pfarrer Eugeniusz Makulski (91) dürfe wegen seiner Vergehen keinerlei pastorale Tätigkeiten mehr ausüben. Der Geistliche gilt als Initiator der Errichtung des bedeutenden Mariensanktuariums in Lichen. Das Denkmal steht seit 1999 vor der Basilika. Sie ist eine der größten Kirchen Polens.
Unter dem Titel „Vos estis lux mundi – Ihr seid das Licht der Welt“ hat Papst Franziskus ein neues Motu Proprio veröffentlicht. Darin geht es um die Meldepflicht für Missbrauchsfälle, um verpflichtende Anlaufstellen in jedem Bistum und um den Umgang mit Vorwürfen gegen Bischöfe. Ein Motu propio ist ein kirchenrechtlich relevanter Beschluss.
Papst Franziskus hat die Kirchenrechtsnormen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch durch Geistliche drastisch verschärft. Ein derartiger Schritt war unter anderem von Opferverbänden, Politikern und zahlreichen Bischöfen der Weltkirche gefordert worden. Das am Donnerstag veröffentlichte Gesetz sieht neue Verfahrensweisen für die Strafanzeige vor und führt eine weltweite Anzeigepflicht ein. Erstmals regelt es die Untersuchung gegen Bischöfe, die Ermittlungen vertuscht oder verschleppt haben.
Die jüngsten Äußerungen von Benedikt XVI. zum Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche waren nach Angaben von Kurienerzbischof Georg Gänswein mit Papst Franziskus abgestimmt. Das sagte der Privatsekretär des emeritierten Papstes in einem aktuellen ORF-Interview.
Der emeritierte Papst Benedikt XVI. meldet sich mit einem langen Aufsatz zum Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche zu Wort. In dem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben ruft er zu einer „Erneuerung des Glaubens“ und zu einer neuen Hinwendung zu Gott auf, um die aktuelle Krise zu überwinden.
Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf verteidigt die Bemühungen der katholischen Kirche um eine Aufarbeitung des Missbrauchsskandals gegen Kritik. Entsprechende Einlassungen von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bezeichnete er in einem Facebook-Post am Mittwoch als „verwunderlich“.
Papst Franziskus hat den Rücktritt des französischen Kardinals Philippe Barbarin nicht angenommen. Angesichts der Schwierigkeiten, die das Erzbistum Lyon im Moment durchlebe, habe der Papst dem Erzbischof die Entscheidung selbst überlassen, erklärte Vatikansprecher Alessandro Gisotti am Dienstag. Barbarin habe entschieden, sich „für eine gewisse Zeit zurückzuziehen“. In dieser Zeit solle sein Generalvikar Yves Baumgarten die Leitung der Erzdiözese übernehmen, sagte Gisotti.
Der wegen Nichtanzeige sexuellen Missbrauchs verurteilte französische Kardinal Philippe Barbarin ist am Montagvormittag mit Papst Franziskus im Vatikan zusammengetroffen. Das vatikanische Presseamt gab die Audienz ohne weitere Angaben bekannt. Barbarin, seit 2002 Erzbischof von Lyon, hatte nach seiner Verurteilung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung am 7. März angekündigt, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten.
Die katholische Kirche in Polen hat erstmals genaue Angaben zum Ausmaß der sexualisierten Gewalt von Geistlichen gegen Kinder und Jugendliche gemacht. 382 Priester und Ordensmänner sollen zwischen 1990 und Juni 2018 Minderjährige missbraucht haben, wie die Bischofskonferenz am Donnerstag in Warschau zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung mitteilte. Von den 625 mutmaßlichen Opfern seien 345 unter 15 Jahre alt gewesen. Darunter seien auch "unbestätigte Opfer".
Die katholischen Bischöfe ringen weiter um ein gemeinsames Vorgehen angesichts des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann präsentierte am Mittwoch in Lingen neue Projekte zur Aufarbeitung, Entschädigung und Vorbeugung. Dabei wurde deutlich, dass konkrete Schritte erst nach der derzeit laufenden Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz zu erwarten sind.
Der des Missbrauchs schuldig gesprochene australische Kardinal George Pell ist zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Bezirksgericht von Victoria in Melbourne verkündete am Mittwoch das mit Spannung erwartete Strafmaß für den 77-Jährigen.
Der französische Kardinal Philippe Barbarin ist zu sechs Monaten Bewährungsstrafe für die Nichtanzeige sexueller Übergriffe verurteilt worden. Diese Entscheidung verkündeten die Richter am Donnerstag in Lyon. Der Erzbischof von Lyon musste sich seit Anfang Januar zusammen mit sechs anderen Geistlichen vor Gericht verantworten. Der Priester Bernard Preynat soll der Zeitung "La Croix" zufolge in den 1970er Jahren im Erzbistum Lyon bis zu 70 Kinder missbraucht haben.
Auf den rheinischen Rosenmontagszügen haben die Jecken wie jedes Jahr auch religiöse Themen beschäftigt. Auf mehreren Wagen wurde Kritik am Missbrauchskandal in der katholischen Kirche und dem Umgang damit geübt. In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf fuhr zudem ein interreligiöser "Toleranz-Wagen" mit.
Der Verteidiger des australischen Kardinals George Pell hat sexuelle Übergriffe seines Mandanten auf Minderjährige eingeräumt und sich zugleich öffentlich dafür entschuldigt, diese als "Blümchensex" (englisch "Vanilla") heruntergespielt zu haben. Vor Gericht habe er argumentiert, Pell verdiene höchstens eine leichte Strafe, denn die Übergriffe hätten "weniger als sechs Minuten" gedauert und es sei nicht zu einer Ejakulation gekommen.