Berliner Generalvikar:

Kirchliches Arbeitrecht in Realität angekommen

Wer bei einer katholischen Einrichtung in Berlin arbeiten möchte, muss weder an Gott glauben noch katholisch sein. Es genügt, wenn er den christlichen Glauben in katholischen Einrichtungen respektiert. Dies betont das neue Profil, mit dem das Erzbistum Berlin sich selbst und seine Einrichtungen definiert. "Mit diesem Wechsel von der Katholizität durch katholische Mitarbeiter hin zu einem christlichen Profil, das von der Einrichtung ausgefüllt werden muss, ist das kirchliche Arbeitsrecht in der Realität angekommen", sagte der Berliner Generalvikar Manfred Kollig im Interview mit dem Internetportal "katholisch.de".

"Früher war es so, dass eine Einrichtung dadurch katholisch sein sollte, dass Beschäftigte im Regelfall katholisch sind und ihr Privatleben nach den Vorstellungen der Kirche ausrichten. Das ist aber schon lange gar nicht mehr möglich", sagte Kollig weiter. Man fände im Erzbistum mit den alten Loyalitäts-Standards schlicht das Personal nicht mehr, das zugleich fachlich qualifiziert und katholisch sei.

Mit dem knapp anderthalb Seiten umfassendes Profil für seine Einrichtungen knüpft das Erzbistum Berlin an die bereits 2022 erfolgte Reform der Grundordnung des kirchlichen Dienstes an. Das Profil liegt in der Verantwortung der Institution, wurde aber laut Kollig nicht von oben herab verordnet, sondern gemeinsam mit vielen Vertretern von Dienstgeber- und Dienstnehmerseite entwickelt.

KNA

02.05.2024 - Arbeit , Berlin , Glauben