Nach fünfmonatiger Vakanz

Speyerer Generalvikar Franz Jung wird Bischof von Würzburg

Der Generalvikar der Diözese Speyer, Franz Jung, wird neuer Bischof von Würzburg. Das gaben der Vatikan sowie die Bistümer Speyer und Würzburg am Freitagmittag zeitgleich bekannt. Der 51-jährige Mannheimer folgt Bischof Friedhelm Hofmann nach. Der Rheinländer hatte 13 Jahre lang das Bistum geleitet. Der Bischofsstuhl war seit dem 18. September 2017 vakant. An diesem Tag nahm Papst Franziskus das altersbedingte Rücktrittsgesuch von Hofmann (75) an. Das Bistum zählt rund 750.000 Katholiken.

Jung wuchs mit drei Geschwistern in einer Lehrerfamilie in Ludwigshafen auf. Als Priesteramtskandidat war er am Georgianum in München und am Collegium Germanicum in Rom. In beiden Städten studierte er Philosophie und Theologie. 1992 empfing er durch den damaligen Limburger Bischof Franz Kamphaus in Rom die Priesterweihe. Ab 1998 wirkte der Geistliche als Kaplan und ab 2001 auch als Sekretär des Speyrer Bischofs Anton Schlembach. Im selben Jahr wurde er in München im Fach Neues Testament bei Joachim Gnilka promoviert.

Zwei Jahre später folgte Jungs Ernennung zum Leiter der Abteilung Gemeindeseelsorge des Bischöflichen Ordinariats, ab 2007 war er zudem zuständig für das Referat "Klösterliche Verbände". Dem Domkapitel zu Speyer gehört Jung seit 2008 an. Im Januar 2009 berief ihn Bischof Karl-Heinz Wiesemann zum Generalvikar.

Im Bistum Speyer organisierte Jung unter anderem die 2006 erfolgte Seligsprechung des Priesters und Ordensgründers Paul Josef Nardini (1821-1862). Außerdem begleitete er von 2009 bis 2016 den Prozess für ein neues Seelsorgekonzept in der Diözese. Die Einführung eines Qualitätsmanagements in den katholischen Kindergärten trägt laut Mitteilung ebenso seine Handschrift wie die Herausgabe eines bundesweit erhältlichen "Pilger-Magazins". Im vergangenen Jahr verantwortete er auch die Organisation der Beerdigung von Altkanzler Helmut Kohl.

Nach dem Staatskirchenvertrag zwischen Bayern und dem Vatikan aus dem Jahr 1924 kann der Papst frei über Bischofsernennungen im Freistaat entscheiden. Die bayerische Staatsregierung kann ein Veto einlegen, jedoch nur bei politischen Vorbehalten gegen den Auserkorenen.

KNA

16.02.2018 - Bischöfe