"Steht dem Lebensrecht des Kindes entgegen"

Kritik an Kommissions-Empfehlungen zu Abtreibungsregeln

Die Unionsfraktion sowie katholische Verbände kritisieren die Empfehlungen der von der Ampel eingesetzten Kommission zu Schwangerschaftsabbrüchen scharf. "Eine grundsätzliche Legalisierung von Abtreibungen würde dem Lebensrecht des Kindes entgegenstehen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zuwiderlaufen", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, (CSU) dem Magazin "Spiegel". "Es ist nicht einfach, eine ausgewogene Lösung für schwierige Situationen zu finden. Es ist aber völlig unmöglich, deshalb einfach alles zu legalisieren", betonte die CSU-Politikerin.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission will am Montag Empfehlungen vorlegen, ob eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs auch außerhalb des Strafrechts möglich wäre. Wie der "Spiegel" vorab aus dem Abschlussbericht berichtet, sollen Abtreibungen nach Ansicht der Fachleute künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt werden. Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar, so die Kommission. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer "verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung" nicht Stand. Die Kommission legt Empfehlungen vor. Die Bundesregierung muss dann entscheiden, ob sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thomas Frei (CDU), warnt die Ampel davor, die Empfehlungen der Kommission umzusetzen. "Aus meiner Sicht ist es grundüberflüssig, wenn sich die Koalition jetzt mit so einem Thema beschäftigen würde", sagte Frei. Sollte sich die Koalition die Vorschläge der Kommission zu eigen machen, "würden wir in Karlsruhe dagegen klagen", kündigte der CDU-Politiker an. Ähnlich äußerte sich der Evangelische Arbeitskreis der Union.

Auch der katholische Familienbischof Heiner Koch warnt davor, am sogenannten Abtreibungsparagrafen 218 zu rütteln. "Die bestehende Regelung hält sowohl die Not und Sorge der Mutter als auch den Schutz des ungeborenen Kindes hoch. Das durch eine Neuregelung zu gefährden, halte ich für sehr problematisch", sagte der Berliner Erzbischof der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Koch hatte sich bereits vor Bekanntwerden des Vorabberichts geäußert.

Die Caritas kritisierte die Empfehlungen als "lebensfremd". Die Kommission schlage nun offenkundig vor, das Beratungskonzept durch eine zweistufige Fristenlösung zu ersetzen, erklärte Caritas-Präsidentin Eva Maria-Welskop-Deffaa. Das erscheine in einer Zeit, in der junge Eltern mit den ersten Ultraschallbildern bereits erlebten, wie sich ihr Kind im Bauch der Mutter entwickele, lebensfremd. Ähnlich äußerte sich der Familienbund der Katholiken. Die derzeitige Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sei nicht verfassungswidrig, sondern entspreche der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1993.

Der Verband Aktion Lebensrecht für alle betonte, das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben werde mit diesen Vorschlägen endgültig geschleift. Zu keiner Phase seiner Existenz sähen die Expertinnen die Notwendigkeit, es umfassend zu schützen. Der Beratungsverein Donum Vitae weist in einer eigens erstellten Umfrage auf die Bedeutung der Beratung für ungewollt Schwangere hin.

Dagegen begrüßt der Verband Pro Familia die Empfehlungen. Der Verband wirbt dafür, die daraus resultierenden Gestaltungsspielräume für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs umfassend zu nutzen.

Derzeit ist in Deutschland eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen.

KNA

10.04.2024 - Abtreibung , Lebensschutz , Politik