Laienvertreter:

Kirchen bei Lebensschutzfragen beteiligen

Der Münchner Diözesanratsvorsitzende Armin Schalk hat die Verantwortlichen in der Politik aufgefordert, die christlichen Kirchen bei Fragen des Lebensschutzes einzubeziehen. "Die Fragen zu Beginn und am Ende des Lebens gehören zu den elementaren Fragen in der Theologie", erinnerte Schalk am Dienstagabend in München anlässlich des traditionellen Jahresempfangs der Erzdiözese München und Freising. Auch wenn beide Kirchen Mitglieder verloren hätten, stellten katholische und evangelische Christen immer noch fast die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland. 

Als Negativbeispiel nannte Schalk die von der Bundesregierung im Februar 2023 eingesetzte interdisziplinäre Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Diese prüfe Themen wie Schwangerschaftsabbruch, Eizellenspende oder Leihmutterschaft. Die Kirchen seien darin aber nicht vertreten. Er stelle daher in Frage, wie "gesellschaftlich konsensfähig" die von der Kommission erarbeiteten Lösungsansätze sein könnten, sagte der Diözesanratsvorsitzende. 

Weiter sprach er sich dafür aus, an der Regelung festzuhalten, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch überlegten, verpflichtet seien, sich beraten zu lassen. Damit werde sichergestellt, dass sie Zugang zu umfassenden Hilfsangeboten bekämen. Der Diözesanrat wolle an dem Thema weiterarbeiten und angesichts der Diskussion um den Paragraf 218 auf die Bundestagsabgeordneten im Erzbistum zugehen.

KNA

12.07.2023 - Kirchen , Lebensschutz , Politik