Beantragung wird vereinfacht

Pflegebegutachtungen künftig verstärkt über Telefon möglich

Wer Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, muss zunächst von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes begutachtet und in einen von fünf Pflegegraden eingestuft werden. Ab sofort sollen diese Begutachtungen häufiger telefonisch und seltener durch Hausbesuche stattfinden können. Das teilte der Medizinische Dienst Bund in Essen mit.

"Eine qualitativ hochwertige und zeitnahe Begutachtung zur Einstufung der Pflegegrade ist für die Versicherten der entscheidende Schlüssel, um die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können", sagte die stellvertretende Vorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, Carola Engler. Strukturierte Telefoninterviews seien künftig bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen möglich. Sie seien ein wichtiger Schritt, um das gestiegene Begutachtungsaufkommen bewältigen zu können.

Zuvor hatte der Medizinische Dienst ein wissenschaftliches Gutachten eingeholt, um zu untersuchen, in welchen Fallkonstellationen das strukturierte Telefoninterview als Alternative zum Hausbesuch einsetzbar ist. Während der Corona-Pandemie waren Telefoninterviews bereits genutzt worden, um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Personen vor Infektionen zu schützen und gleichzeitig einen schnellen Bezug von Pflegeleistungen sicherstellen zu können.

Zwischen 2016 und 2022 ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland von 3,1 Millionen auf über 5 Millionen gestiegen. Dadurch erhöhen sich auch die Auftragseingänge bei den Medizinischen Diensten: Sie stiegen in diesem Zeitraum von 1,8 Millionen auf 2,6 Millionen im Jahr 2022 − Tendenz weiter steigend. Durch den Fachkräftemangel stehen den Medizinischen Diensten nach eigener Darstellung gleichzeitig immer weniger Pflegefachkräfte für die Begutachtung zur Verfügung.

KNA

20.11.2023 - Finanzen , Pflege , Senioren