Sonderveröffentlichung

Hilfswerke und Stiftungen

Die Gründe, eine Stiftung zu errichten, sind vielfältig. Spricht man mit Stiftern, ist es meist der Wunsch, etwas zu bewegen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben oder weil die persönliche Betroffenheit von einer Krankheit oder einem gesellschaftlichen Missstand zum Handeln herausfordert.

Die Rechtsform einer Stiftung ist für viele Menschen attraktiv, weil das gestiftete Vermögen dauerhaft gemeinnützigen Zwecken zugutekommt. Sie möchten etwas Bleibendes schaffen, das über ihr eigenes Leben hinausreicht. Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben.

 Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben. Denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden. Den Zweck einer Stiftung bestimmt der Stifter bei ihrer Errichtung. Dieser Zweck ist fortan festgeschrieben und darf nicht wesentlich geändert werden. 

Wem der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist, der kann alternativ eine bestehende Stiftung unterstützen – mit einer Zustiftung. Dabei werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

23.09.2023 - Anzeigen , Hilfswerke