Künftig sollen transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen einfacher ändern können. Das sieht das Selbstbestimmungsgesetz vor, das das Kabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg brachte. Zur Änderung des Geschlechtseintrags soll künftig eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt ausreichen. Sie soll drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.