Pessach

Jüdisches Fest wird bei Terminen für Abiprüfung 2024 beachtet

Bei der Terminplanung für die Abiturprüfungen 2024 werden die Bundesländer das jüdische Fest Pessach berücksichtigen. Alle Länder tragen mit, dass die Englischklausur nicht am 22. April stattfindet, wie ein Sprecher der Kultusministerkonferenz bestätigte. Pessach beginnt im nächsten Jahr am Abend des 22. April. Zuerst hatte die "Jüdische Allgemeine" über Terminverschiebungen beim Abiturwegen des Festes berichtet.

Immer wieder wird Kritik daran laut, dass in Deutschland etwa bei Schul- oder Universitätsprüfungen nichtchristliche Feiertage oder der jüdische Ruhetag Schabbat nicht oder zu wenig beachtet würden. Religiöse Juden fühlen sich an die Arbeitsruhe am Schabbat und an bestimmten Feiertagen gebunden. Beklagt wird, dass zum Beispiel Prüfungstermine auf hohe Feiertage fallen, was praktizierende jüdische Studierende in große Konflikte stürzen und im Zweifelsfall dazu führen kann, dass sie eine Prüfung nicht antreten - und sich damit zum Beispiel ein Studium deutlich verlängern kann.

"Wir freuen uns, dass wir durch gemeinsame Anstrengungen mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland eine Verschiebung der Landesabiturtermine 2024 erreichen konnten", erklärte der Schuldezernent der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, Harry Schnabel, auf Facebook. "Die schriftlichen Abiturprüfungen 2024 finden nun vom 17. April bis 8. Mai statt, fallen innerhalb diesen Zeitraums aber auf keinen jüdischen Feiertag." Es sei eine Lösung erarbeitet worden, "die das Dilemma nunmehr vermeidet".

Das Berliner Tikvah Institut hatte am Donnerstag Vorschläge für eine Neuregelung des nordrhein-westfälischen Feiertagsrechts veröffentlicht. Demnach sollten bekenntniszugehörige Schüler an jüdischen Feiertagen und am Ruhetag Schabbat auch ohne Antrag freibekommen, Studierende Ersatztermine für Prüfungen erhalten und Beschäftigte unbezahlt der Arbeit fernbleiben dürfen.

Zwar schütze die Religionsfreiheit die jüdische Religionsausübung, allerdings richteten sich die Feiertagsgesetze der Länder überwiegend nach einem christlichen Feiertagsverständnis. "Feiertage sind nicht gleich Feiertage", heißt es in dem Papier. "Das Feiertagsverständnis der christlich geprägten Mehrheitsgesellschaft sollte nicht pauschal auf andere religiöse Traditionen übertragen werden."

Konkret schlagen die Experten vor, das Feiertagsgesetz dahingehend zu präzisieren, dass auch der Schabbat dem jüdischen Feiertagsschutz unterliegt. Koschere Lebensmittelläden sollten sonntags öffnen dürfen, weil sie bereits am Schabbat geschlossen sind. Trauerende sollten sieben Tage von Arbeit oder Schule freigestellt werden können. Das entspricht den Tagen, die Angehörige in einem Todesfall traditionell "Schiwa Sitzen", also auf niedrigen Stühlen sitzend um einen Verstorbenen trauern.

KNA

21.08.2023 - Judentum , Religionsfreiheit , Schule