Menschen, die während der national-sozialistischen Diktatur als sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgt beziehungsweise in Konzentrationslagern inhaftiert wurden, sollen nach dem Willen des Bundestages als NS-Opfer anerkannt werden. Zu ihnen zählen die sogenannten vergessenen Frauen von Aichach. In der bayerischen Stadt soll künftig ein Denkmal an sie erinnern.
Im Lauf dieses Jahres wird der Bundestag aller Voraussicht nach ein Gesetz zur Anerkennung der Opfer verabschieden. „Für die Häftlinge endeten mit der Befreiung der Konzentrationslager die menschenverachtenden Qualen durch die Natio-nalsozialisten“, heißt es im Antrag von Union und SPD. „Während in den darauffolgenden Jahren die gesellschaftliche Rehabilitation für eine Vielzahl von Opfern einsetzte, wurden die als ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ Verfolgten ausgeblendet.“
Weiter führt der Antrag aus: „Der zivilisatorische Bruch durch die Aushebelung des Rechtsstaats bedeutete auch für sie Verfolgung, Verschleppung und Vernichtung in den Konzentra-tionslagern. Niemand wurde zurecht in einem Konzentra-tionslager inhaftiert, gequält und ermordet. Diskriminierung und Stigmatisierung waren für die Opfergruppen mit dem ‚grünen‘ und ‚schwarzen‘ Winkel vor und nach der NS-Terrorherrschaft weiterhin an der Tagesordnung.“
Diese Gruppe der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ wurde lange nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt.