Nach dem Scheitern der beiden Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe haben Religionsvertreter eine Weiterführung der Debatte angemahnt. Es müsse dringend für Rechtssicherheit gesorgt werden und weiterhin eine Normalisierung der assistierten Selbsttötung verhindert werden, hieß es. Begrüßt wurde die Einigung der Abgeordneten für eine verstärkte Suizidprävention. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, forderte ein Schutzkonzept, das die "Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten" solle.
Vor der Bundestagsentscheidung zur Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung haben Kirchen und Verbände erneut die Tragweite der Entscheidung unterstrichen und auf eine Stärkung der Prävention gedrungen. Die Entscheidung müsse "dem unbedingten Wert des menschlichen Lebens gerecht" werden, erklärte der Berliner Erzbischof Heiner Koch in einem Gastbeitrag für die "B.Z.".
Vor der Bundestagsentscheidung über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid befürwortet die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Zeitpunkt der Beratung im Parlament. Daran hatte sich auch Kritik entzündet. Eine mögliche Verschiebung werde den Abgeordneten keine neuen Erkenntnisse bringen, erklärte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag in Dortmund.
Wer soll entscheiden, wann ein Leben zu Ende gehen darf oder soll? Jeder Mensch selbst, ein Arzt, die Angehörigen – oder sollte es überhaupt nicht von uns Menschen entschieden werden? Gar nicht so einfach. Im Anschluss an die Veranstaltung im Haus St. Ulrich hat Kristina Apelt mit Weihbischof Anton Losinger das Thema noch einmal vertieft.
Mit Sterbehilfe Geld verdienen – das ist in Deutschland nicht verboten. Denn selbstbestimmtes Sterben ist ein Grundrecht: So zumindest entschied es das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020. Zugleich soll der Gesetzgeber nun aber verhindern, dass dieses Recht missbraucht wird – etwa aus wirtschaftlichen Interessen. Eine schwierige und komplexe Lage. Bei einem Themenabend im Augsburger Haus St. Ulrich ging es um dieses Dilemma – vielmehr aber um menschenwürdige Alternativen zum assistierten Suizid.
Im Ringen um eine rechtliche Regelung des assistierten Suizids hat der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, einen Schutz von Personen in verletzlichen Lebensumständen verlangt. Der freie Wille müsse soweit irgend möglich vor Vereinnahmungen bewahrt werden, sagte der Limburger Bischof. Entsprechend sollten Pflege- und Betreuungseinrichtungen dafür Sorge tragen können, dass ihre Bewohner nicht mit der Frage nach einer möglichen Annahme von Suizidassistenz konfrontiert werden.
Eine Regelung zur Suizidbeihilfe muss nach Auffassung des katholische Wohlfahrtsverbands Caritas vor allem verhindern, dass Angebote der Suizidassistenz Menschen unter Rechtfertigungsdruck setzen. "Weiter leben zu wollen, bedarf keiner Begründung - ganz unabhängig davon, wie alt oder krank man ist", mahnte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Ferner müsse der Gesetzgeber klarstellen, dass keine Person, aber auch kein Träger von Einrichtungen und Diensten verpflichtet ist, an einem Suizid mitzuwirken.
Der Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche über die Neuregelung der Sterbehilfe debattieren. Eine Orientierungsdebatte ist für den kommenden Mittwoch vorgesehen, erklärte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, am Mittwoch in Berlin. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, hatte dazu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch) gesagt, dass "Betroffene endlich Rechtssicherheit brauchen".
Schwerstkranke Menschen haben nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster auch weiterhin kein Recht, von Staat ein tödliches Medikament zum Suizid einzufordern. Das Gericht wies am Mittwoch die Klagen von drei Personen ab, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichten wollten, ihnen eine tödliche Dosis des Wirkstoffs Natrium-Pentobarbital zur Verfügung zu stellen.
Mitglieder der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben Vorschläge für eine Neuregelung der Suizidbeihilfe vorgelegt. In einem Positionspapier fordern die Mediziner, Juristen und Ethiker ein "ausbalanciertes System", das einerseits das Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidungsfreiheit jedes Menschen achtet, andererseits aber allen Betroffenen eine "Hinwendung zum Leben" durch Beratungs- und Hilfsangebote, palliativmedizinische und hospizliche Versorgung sowie ein Informations-, Beratungs- und Begleitungsnetzwerk erleichtert.
Der Präsident des Deutschen Caritasverbands, Peter Neher, hat sich erneut dagegen gewandt, in katholischen Einrichtungen Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten. "Einen Sterbewunsch anzuerkennen ist etwas anderes, als die Mittel zum Suizid zur Verfügung zu stellen", sagte Neher. "Die Gesellschaft muss sich noch viel stärker um eine respektvolle und kompetente Hospiz- und Palliativversorgung bemühen, statt Hilfen zum Suizid zu diskutieren."
Der Deutsche Ärztetag hat das berufsrechtliche Verbot ärztlicher Suizidbeihilfe aufgehoben. Er reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020. Der Satz "Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" wird aus der Musterberufsordnung gestrichen.
Der Bundestag hat am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte über mögliche Regelungen der Suizidbeihilfe beraten. Bei der rund zweistündigen Aussprache warnten viele der knapp 40 Redner vor einer Normalisierung der Selbsttötung und einem möglichen Missbrauch der Beihilfe. Viele forderten eine Stärkung von Palliativmedizin und Hospizen sowie einen Ausbau der Suizidprävention.
Die beiden großen Kirchen haben am Samstag mit einem ökumenischen Gottesdienst im Augsburger Dom die bundesweite "Woche für das Leben" eröffnet. Die Aktion läuft bis 24. April unter dem Leitwort "Leben im Sterben". Sie widmet sich seelsorglichen, ethischen und medizinischen Aspekten der Sterbebegleitung sowie der Hospiz- und Palliativversorgung.
Die aktuelle Debatte über die Sterbehilfe steht im Mittelpunkt der bundesweiten "Woche für das Leben" der beiden großen Kirchen. Sie findet unter dem Leitwort "Leben im Sterben" vom 17. bis 24. April statt. Im Zentrum der Aktion stehen die Sorge um Schwerkranke und sterbende Menschen durch palliative und seelsorgliche Begleitung sowie die allgemeine Zuwendung für sterbenskranke Menschen.
Ein überfraktioneller Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Das Büro der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), die zu den Initiatoren gehört, bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des Berliner "Tagesspiegel". Demnach erreichte der Entwurf mit den Unterschriften von inzwischen 38 Unterstützern das notwendige Quorum von fünf Prozent der Abgeordenten, um in den Bundestag eingebracht zu werden.
Die katholischen Bischöfe in Deutschland bekräftigen erneut ihre ablehnende Haltung gegenüber jeder Form der Suizidbeihilfe. "Wir können uns nicht damit abfinden, dass dies ein Angebot in unserer Gesellschaft wird", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe am Donnerstag in Bonn. Die Beihilfe zum Suizid sei keine zustimmungsfähige Handlungsmöglichkeit.
Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen haben am Freitag einen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe vorgelegt. Er soll unheilbar Kranken den Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen. Voraussetzung sollen eine verpflichtende Beratung des Suizidwilligen und Wartefristen sein. Getragen wird der Entwurf von den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke), die ihn am Freitag in Berlin vorstellten.
In der Debatte um Sterbehilfe fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz, dass Suizidbeihilfe gegen Bezahlung unter Strafe gestellt wird. Das Bundesverfassungsgericht habe deutliche Zweifel an der Praxis von Sterbehelfern geäußert, sagte Vorstand Eugen Brysch am Freitag in Dortmund.
Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die Bundestagsparteien aufgefordert, endlich eine Neuregelung der Sterbehilfe anzugehen. "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2020 dem Bundestag nahegelegt, die organisierte Sterbehilfe erneut zu regulieren und die Suizidprävention zu verbessern. Diese Diskussion muss das Parlament in den kommenden Monaten führen", sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger lehnt den Appell prominenter protestantischer Theologen ab, einen assistierten professionellen Suizid in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen. "Damit ist eine schiefe Ebene begründet, die den Ball der aktiven Sterbehilfe auf fatale Weise beschleunigt und ins Rollen bringt. Sie erfordert Einspruch und Einhalt", teilte Losinger am Montag mit.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat sich strikt dagegen verwahrt, Ärzte per Gesetz zur Sterbehilfe zu verpflichten. Er persönlich finde, Hilfe zur Selbsttötung sei definitiv keine ärztliche Aufgabe, sagte Reinhardt dem Radiosender MDR Aktuell. "Der Arzt ist dem Leben verpflichtet und nicht dem Sterben. Und der Patient, der soll an der Hand des Arztes sterben, aber nicht durch die Hand des Arztes."
Mit einer großen Mehrheit von 198 zu 138 Stimmen hat Spaniens Parlament am Donnerstag ein Gesetz zur Legalisierung von Sterbehilfe verabschiedet. Damit wird Spanien nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das weltweit sechste Land, in dem aktive Sterbehilfe demnächst straffrei ist. In Deutschland steht aktive Sterbehilfe unter Strafe, wenn auch seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar Beihilfe zum Suizid nicht mehr strafbar ist.
Nach der Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zu Sterbehilfe üben Kirchenvertreter scharfe Kritik. Ärzteverbände äußerten sich am Wochenende besorgt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz dagegen reagierte gelassen.
Schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Das Verwaltungsgericht Köln (VG) wies drei gegen die Bundesrepublik gerichtete Klagen ab, die auf die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für das Präparat Natriumpentobarbital gerichtet waren. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat heftige Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suidzidbeihilfe geäußert. Er sei schockiert über den Richterspruch. Es sei "unerhört", dass sich Karlsruhe so einseitig auf die Weltanschauung von Sterbehilfebefürwortern gestützt habe, sagte der Limburger Bischof am Montagabend in der ARD-Sendung "Hart aber Fair".
Im Februar dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht zum Thema Sterbehilfe ein neues Urteil gefällt: Das Recht jedes Menschen, sich selbst das Leben zu nehmen umfasse auch ein Recht auf Beihilfe zum Suizid, also auf Sterbehilfe – und sogar auch auf geschäftsmäßige Sterbehilfe zum Suizid.
Der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Franz-Josef Bode, warnt vor einer Liberalisierung der Beihilfe zum Suizid. "Ich bin der Meinung, dass die Freiheit, die Gott uns mitgegeben hat, nicht so weit geht, dass sie auch die Verfügbarkeit über das Leben enthält", sagte der Osnabrücker Bischof. Zwar sei das Leben von Gott geschenkt, mit aller Verantwortung, allerdings habe diese Verantwortung Grenzen.
In Italien sind zwei Angeklagte, die einen Schwerkranken in eine Sterbeklinik in die Schweiz begleitet hatten, vom Vorwurf der Beihilfe zum Suizid freigesprochen worden. Der Tatbestand sei nicht erfüllt, urteilte das Schwurgericht im toskanischen Massa laut Medienberichten. In dem Fall hatten der Politiker Marco Cappato und Mina Welby, Witwe des Sterbehilfe-Aktivisten Piergiorgio Welby, den an einer Nervenerkrankung leidenden 53-jährigen Davide T. in eine Sterbehilfe-Einrichtung in Zürich gebracht, wo dieser am 13. Juli 2017 starb.
Das Bundesverfassungsgericht lässt die Frage weiter offen, ob Menschen einen Anspruch auf die Herausgabe von Medikamenten haben, um sich selbst zu töten. Aus formalen Gründen wies die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom November zurück.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat einen Vorschlag zur rechtlichen Neuregelung der Suizidassistenz in Deutschland vorgelegt. Bei der vom Bundesverfassungsgericht erlaubten organisierten geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung wollen die Patientenschützer nach Angaben von Vorstand Eugen Brysch zumindest garantieren, dass das Selbstbestimmungsrecht der Sterbewilligen gewahrt bleibt.
Die Christdemokraten für das Leben (CdL) warnen vor einer Ausweitung der organisierten Suizidbeihilfe auf Alten- und Pflegeheime in Deutschland. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse bei der von ihm geplanten Neuregelung der Suizidbeihilfe zwingend festschreiben, dass weder Ärzte, medizinisches Personal und Apotheker noch Betreibergesellschaften von Pflege- und Seniorenheimen zur Suizidbeihilfe verpflichtet werden könnten, forderte der Verband in Nordwalde bei Münster.
Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Suizid-beihilfe gekippt. Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung sei verfassungswidrig, hieß es. In der Politik nimmt die Debatte über Sterbehilfe seither an Fahrt auf. Die FDP und die Humanistische Vereinigung haben erste Gesetzentwürfe vorgelegt. Christliche Parlamentarier sondieren noch. Ärzte aber mahnen zur Eile.
Der Utrechter Kardinal Willem Jacobus Eijk sieht durch das jüngste Urteil des höchsten Gerichts größere Unklarheit für Ärzte bei aktiver Sterbehilfe für Demenzpatienten in den Niederlanden. "Statt Kriterien für die Interpretation der schriftlichen Sterbehilfe-Erklärungen von Patienten mit fortgeschrittener Demenz festzulegen, überlässt der Oberste Gerichtshof dies dem Urteil der beteiligten Ärzte - wodurch deren Unsicherheit nur noch wächst", erklärte Eijk.
Als „Mammutaufgabe“ hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe bezeichnet. Einerseits müssten alte, kranke, pflegebedürftige und schwache Menschen wirksam geschützt werden, sagte Vorstand Eugen Brysch. Andererseits habe das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nur einen sehr geringen Spielraum gelassen.
REGENSBURG (pdr/sm) – Am Aschermittwoch, an dem das Auflegen des Aschenkreuzes an die Vergänglichkeit eines jeden Menschen erinnert, hat Bischof Rudolf Voderholzer Stellung bezogen zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Ärzte und Sterbehilfevereine dürfen künftig Menschen dabei helfen, ihrem Leben selbst ein Ende zu setzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Aschermittwoch entschieden und dabei auf das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen verwiesen. Während viele betroffenen Patienten, Ärzte und Vereine die Entscheidung begrüßen, sehen zahlreiche Hospiz und Palliativpflegeeinrichtungen, vor allem aber auch die Kirchen die Entscheidung des Gerichts sehr kritisch.
Die beiden großen Kirchen, Sozialverbände und Palliativmediziner haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe scharf kritisiert. „Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar“, erklärten die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Mittwoch in Bonn und Hannover. Die Kirchen wollten sich weiter dafür einsetzen, dass „organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden“.
Das Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar sein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe sprechen. Dies kündigte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe an. Das Urteil berührt grundlegende rechtliche und medizinische Fragen am Lebensende. Konkret geht es um sechs Verfassungsbeschwerden gegen das Ende 2015 im Strafgesetzbuch verankerte Verbot der „geschäftsmäßigen“ Förderung der Selbsttötung.
Der für das Ende der Behandlung des französischen Komapatienten Vincent Lambert (1976-2019) zuständige Arzt muss sich am Dienstag wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten. „Es ist keine Rache. Der Arzt hat die rote Linie überschritten und muss sich dafür verantworten“, zitieren französische Medien den Anwalt der Eltern, Jean Paillot. Die Eltern verklagten das Krankenhaus und den leitenden Arzt Vincent Sanchez wegen unterlassener Hilfeleistung.
Das St. Vinzenz-Hospiz in Augsburg lädt an diesem Samstag alle Interessierten zum Tag der offenen Tür ein.
Der Vatikan hat bestürzt auf den Tod des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert reagiert. Vatikansprecher Alessandro Gisotti sprach von einem „schmerzhaften Fall“ und zitierte Papst Franziskus mit den Worten, Herr über das Leben sei allein Gott: „Es ist daher unsere Pflicht, es immer vom Anfang bis zum natürlichen Ende zu bewahren und keiner Wegwerfkultur zu erliegen.“
Der Koma-Patient Vincent Lambert ist tot. Wie französische Medien berichten, starb der 42-Jährige am Donnerstag um kurz nach acht Uhr in der Universitätsklinik von Reims. Vor einer Woche hatte das behandelnde Ärzteteam zum zweiten Mal angekündigt, die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten einzustellen und die Zufuhr von Wasser und Nahrung beendet.
Der Pariser Erzbischof Michel Aupetit ruft zum Gebet für den Koma-Patienten Vincent Lambert auf. „Jetzt ist die Zeit für Erinnerung, Mitgefühl und Gebet für Vincent Lambert“, twitterte Aupetit am Mittwoch. Daher sollten in diesen Tagen Gottesdienste für den 42-Jährigen gefeiert werden.
Im Fall des Koma-Patienten Vincent Lambert hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen wegen Mordes eingeleitet. Französischen Medienberichten von Dienstag zufolge hatten die Anwälte der Eltern Klage gegen die behandelnden Ärzte und das Krankenhaus in Reims eingereicht, in dem Lambert seit 2008 liegt. Vor einer Woche wurde die Behandlung abermals gestoppt.
Das Verwaltungsgericht in Chalons-en-Champagne östlich von Paris hat ein Berufungsverfahren im Fall des Komapatienten Vincent Lambert abgelehnt. Das Klinikum in Reims und der zuständige Arzt handelten rechtmäßig, wenn sie die Entscheidung vom 9. April 2018 umsetzten, teilte das Gericht mit. Am 9. April 2018 hatte das Ärzteteam entschieden, die Behandlung von Lambert zu stoppen. Diese Entscheidung war vom obersten französischen Gericht bestätigt worden. Am vorigen Dienstag hatten die Ärzte angekündigt, die künstliche Ernährung zu beenden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Ärzte aus Hamburg und Berlin freigesprochen, die kranke Menschen beim Suizid begleitet und Rettungsmaßnahmen unterlassen hatten. Das Gericht stärkte am Mittwoch in Leipzig zugleich das Selbstbestimmungsrecht von Menschen, die Suizid begehen. Ärzteorganisationen und Patientenschützer kritisierten das Urteil.
Unter dem Protest von katholischen Bischöfen und Lebensschützern ist am Mittwoch in Victoria als erstem australischen Bundesstaat das Gesetz über Suizidbeihilfe in Kraft getreten. In einem Hirtenbrief, aus dem australische Medien zitieren, erinnern der Erzbischof von Melbourne Peter Comensoli sowie drei weitere Bischöfe aus Victoria an die strikte Ablehnung aktiver Sterbehilfe für Todkranke durch Papst Franziskus. Man könne „bei der Ermöglichung von Suizid auch dann nicht kooperieren, wenn es durch Empathie oder Güte motiviert zu sein scheint“.
Die Päpstliche Akademie für das Leben hat ein sogenanntes Weißbuch zur ganzheitlichen Begleitung am Lebensende veröffentlicht. Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode betonte als Vorsitzender der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz die christliche Hoffnung auf die Auferstehung als Teil der spirituellen Begleitung durch die Kirche.
Die Eltern des Komapatienten Vincent Lambert wollen ihn in ein anderes Krankenhaus verlegen lassen. „Wir wünschen uns, dass er dieses Gefängnis verlässt“, sagte Lamberts Mutter Viviane am Dienstag laut mehreren französischen Medienberichten. Lambert brauche der Mutter zufolge „nur Liebe und Wasser“. Bevor die Versorgung am Montag ausgesetzt worden war, forderte auch der Erzbischof von Reims, Eric de Moulins-Beaufort, dass Lambert in ein Krankenhaus verlegt werde, das auf Wachkomapatienten spezialisiert ist.
Ein Gericht hat laut französischer Medien die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen von Komapatient Vincent Lambert angeordnet. Die Eltern des 42-Jährigen hatten demnach die Berufung eingelegt. Nun soll den Berichten zufolge eine Antwort des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgewartet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat am frühen Mittwochabend seine zweitägige Verhandlung über die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung beendet. Dabei ging es um Verfassungsbeschwerden von Sterbehilfevereinen, Ärzten und schwer Erkrankten, die sich gegen den neu eingeführten Paragrafen 217 wenden. Die Verhandlung ist Folge einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2015, mit der das Parlament das Auftreten von Sterbehilfevereinen eindämmen wollte. Mit einer Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet.
Palliativmediziner sehen durch den 2015 neu geschaffenen Paragrafen 217 keine negativen Auswirkungen für den Behandlungsalltag mit schwer Erkrankten. Das Gesetz schaffe vielmehr einen Rahmen, sagte die Ärztin Gerhild Becker am Dienstagabend vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Wunsch Kranker nach Selbsttötung entstammt nach ihrer Kenntnis oft dem Wunsch, die eigene Kontrolle und Autonomie wieder herstellen zu wollen und damit einem längeren Sterbeprozess nicht ausgeliefert zu sein.
Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag und Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Ende 2015 stellte der Bundestag im Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches die Förderung der Selbsttötung unter Strafe. Nahestehende Personen eines Todkranken sind davon ausgenommen. Verhandelt wird vor dem Zweiten Senat stellvertretend über sechs Verfassungsbeschwerden.